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  RATGEBER STEUERN
     
    Richtiger Umgang mit neuen Formvorschriften:
Die meisten Freiberufler und mittelgroße Selbständige müssen ab 2005 die neuen Formvorschriften für die Einnahmen-Überschuss- Rechnungen beachten
     
   

Sonstige Selbständige (Gewerbetreibende), bei denen die Buchführungsgrenzen von 350.000,00 Euro Umsatz oder 30.000,00 Euro Gewinn pro Jahr nicht überschritten werden, und alle Freiberufler können ihren steuerlichen Gewinn (oder Verlust) statt durch eine (aufwendigere) Bilanzbuchhaltung auch durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermitteln. Diese sogenannte 4-III-Rechnung ist deutlich einfacher als eine handelsrechtliche Buchhaltung und teilweise auch vorteilhafter, weil durch das hier anzuwendende Zuflussprinzip der jährliche Überschuß fast beliebig gestaltet werden kann und außerdem noch Mehrwertsteuerzahlungsvorteile erzielt werden können. Außerdem gab es bisher keinerlei Form- und Gliederungsvorschriften für die Darstellung dieser Überschussrechnung, was allerdings gemäß § 60 Absatz 4 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) ab 2005 nicht mehr sein darf.

   

   

Das Problem:

   

Wer genau muss die erheblichen neuen Formvorschriften für 4-III-Rechnungen beachten?

     
   

Regelung der Finanzverwaltung:

   

Mit Schreiben des Bundesfinanzministers (BMF) vom 10.02.2005 (IV A 7 - 1451 - 14/05) müssen grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die eine 4-III-Rechnung erstellen, diese (spätestens) ab 2005 gemäß dem neuen amtlichen Vordruck (siehe z.B. BStBl 2005 I, S. 320) aufgliedern. Lediglich sogenannte Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen (incl. MwSt!) bis 17.500 Euro pro Jahr sind von dieser deutlich verschärften Formvorschrift befreit und können ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung weiter formlos und ohne Gliederungsvorschriften erstellen .

     
   

Ratschlag:

   

Alle - zuvor beschriebenen - von dem amtlichen Vordruck betroffenen 4-III-Rechner sollten rechtzeitig in 2005 die Verbuchung ihrer Geschäftsvorfälle auf diese deutlich aufwändigere und umfangreichere Vordruckgliederung ausrichten (lassen). Anderenfalls ist die korrekte Erstellung erst bei "Abschlusserstellung" in 2006 erheblich aufwendiger und ggf. kostenintensiver. Neben der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist der Vordruck als "Anlage EUR" auch auf der Internetseite des BMF unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/FormulareA-Z zum Download verfügbar .

   

Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Paul & Tassius