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    06. Juni 2005:
Britischer Gesetzentwurf sieht bis zu 10 Jahre Haft für Phishing vor
   

 

   

Das britische Innenministerium hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Betrug in das Oberhaus eingereicht. Es sieht vor, dass das Verschicken von Phishing-Mails mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Unter die neuen Strafvorschriften würden demnach Personen fallen, die eine große Anzahl an E-Mails verschicken, in der sie als Absender eine Bank vorgeben, um an persönliche Informationen zu kommen. Mit dem neuen Gesetzesvorhaben sollen bestehende Gesetze einfacher und Überschneidungen beseitigt werden, so das Ministerium. Ziel sei es auch, alle möglichen Betrugsfälle flexibel berücksichtigen zu können, auch vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen, z.B. Kreditkartenbetrug oder den Verkauf von unerlaubt kopierter Software durch Angestellte eines Softwareunternehmens. (www.heise.de)