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    11. April 2005:
Gericht: Dialer brauchen eine "Wegsurfsperre"
   

 

   

Das Verbot von Internet-Dialern ohne eine so genannte "Wegsurfsperre" wurde von dem Kölner Verwaltungsgericht bestätigt. Nach Beschwerden von Verbrauchern hatte die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) die Registrierungsbescheide für mehrere tausend Dialer zurückgenommen. Das Gericht bestätigte, dass sich die Wählprogramme laut den gesetzlichen Bestimmungen ausschalten müssen, wenn der Internet- Nutzer die entsprechenden Angebote wieder verlässt. Damit sollen unbeabsichtigte hohe Kosten beim Surfen vermieden werden. (www.pcwelt.de)