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  VERSICHERUNG
     
    Raus aus zu teuren Versicherungen
   

Zu allen Versicherungen gibt es eine Reihe von Kündigungsmöglichkeiten, wobei zu beachten ist: Wenn Sie einen bestimmten Versicherungsschutz benötigen, kündigen Sie Ihre Versicherung nicht, bevor Sie den Versicherungsschutz nicht anderweitig unter Dach und Fach haben.

Kfz-Versicherungen sind jährlich kündbar (Kündigungsfrist 1 Monat; Rabatte gehen bei einem Wechsel der Gesellschaft nicht verloren). Auch beim Fahrzeugwechsel ist ein Versichererwechsel möglich.

Private Krankenversicherungen sind bei jeder Beitragserhöhung kündbar, sonst in der Regel nach den ersten drei Vertragsjahren jährlich.

 

Für alle Kündigungen gilt:

Die Kündigung sollte per Einschreiben/ Rückschein erfolgen und muß spätestens drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft eingegangen sein (bei Kfz-Versicherungen ein Monat). Achtung: Versicherungsjahr ist nicht gleich Kalenderjahr, es beginnt und endet in der Regel mit dem Beginn- oder Ablaufdatum aus der Police. Kündigen Sie nicht Ihre bisherige Versicherung, wenn Sie den Versicherungsschutz benötigen und von der neuen Gesellschaft noch keine Bestätigung vorliegt.

 

Zur Zeit nicht kündbare Versicherungen

Bei Versicherungen, die im Augenblick nicht kündbar sind, kann man mit den Gesellschaften über Prämien verhandeln: Holen Sie sich ein günstigeres Gegenangebot ein und legen Sie dieses Ihrer Gesellschaft mit der ebenso höflichen wie dringenden Bitte um Prämiensenkung vor (klappt meistens bei Wohngebäudeversicherungen).

 

 

1. Kündigung zum Vertragsablauf

2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen
3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung
4. Kündigung nach einer Schadenregulierung
5. Versicherungsabschluß vor 1991 / nach 1990
6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992
7. Nützliche Adressen