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  VERSICHERUNG
     
    Verhalten im Schadensfall
   

Alle Schäden SOFORT dem Versicherungsunternehmen melden, Feuer- und Diebstahlschäden auch der Polizei (bei Diebstahl sofort eine Liste aller gestohlenen Gegenstände beifügen, Nachmeldungen sind in der Regel nicht mehr zulässig). Sichern Sie Beweise und Zeugenaussagen. Und für das Ausfüllen der Schadenanzeige ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich.

 

Sie brauchen keinen "Vertreter in der Nachbarschaft", wenn ein Versicherungsfall eintreten sollte. Für die sofortige Schadensmeldung gibt es Telefone, Faxgeräte oder Mailboxen. Und für das Ausfüllen der Schadenanzeige ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich. Größere Schäden werden ohnehin in den Schadenabteilungen der Gesellschaften bearbeitet. Und glauben Sie ernsthaft, daß Ihnen Ihr Vermittler oder Ihr "Freund Karl", wenn es um große Ansprüche gegen Ihr Versicherungsunternehmen geht, besser helfen kann als zum Beispiel die Juristen und gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater des Bundes der Versicherten? - Bei einem Streit um Versicherungsleistungen entscheidet letztlich das Gericht. Und dem ist es egal, wo und über wen Sie versichert sind.

Alles, was angeblich "nur" ein Versicherungsvermittler bietet, können Sie neutral und in wesentlich qualifizierterer Form durch gerichtlich zugelassene Versicherungsberater oder den Bund der Versicherten erhalten: Informationen, Entscheidungshilfen, Hilfe bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs, Hilfe bei der Einholung von Angeboten, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Hilfe im Schadensfall .... Dazu noch Hilfe bei der Überprüfung und Kündigung der teuren und falschen Verträge, wobei Ihnen Ihr Vermittler (der Ihnen diese "verkauft" hat) sicher nicht helfen würde.

Zu empfehlen: VOR DEM SCHADEN bereits Beweise sichern, z. B. durch Fotos von wertvollen Gegenständen oder Videoaufnahmen des Hauses, der Wohnung, des Hausrats. Diese Beweise außer Haus aufbewahren (z. B. im Büro).

Bei berechtigten Haftpflichtansprüchen aus Verkehrsunfällen können Sie sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen, der Ihnen bei der Berechnung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft (siehe www.recht-und-verkehr.de). Einen unabhängigen technischen Sachverständigen können Ihnen Sachverständigenverbände nennen (siehe www.gtue.de).