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MAGAZIN
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| VERSICHERUNG | ||
| Informatiker:
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung verbessert |
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Nach dem neuen Tarifwerk richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Zugehörigkeit zu einer von insgesamt fünf Berufsklassen. Die Zuschläge für einzelne Berufe fallen weg. Die Differenzierung nach Berufsfeldern der Kunden sorgt für mehr Beitragsgerechtigkeit. Der einzelne zahlt nur den Betrag, der auf sein persönliches Risiko abgestimmt ist. Eine weitere erhebliche Verbesserung zugunsten der Kunden stellt der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung bei Prüfung der Berufsunfähigkeit dar. Die Voraussetzungen, die für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit erfüllt sein müssen, sind damit erheblich eindeutiger formuliert und weniger streng. Berufsunfähigkeit liegt danach bereits dann vor, wenn der Versicherte infolge ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und auch tatsächlich keinen Vergleichsberuf ausübt. Es kommt also nicht mehr wie bisher darauf an, ob der Versicherte eine vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte, sondern nur noch darauf, ob er dies auch tatsächlich tut.
Weitere Verbesserungen sind:
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