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  VERSICHERUNG
     
    Raus aus zu teuren Versicherungen
6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992
   

Alle auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bis Ende 1992 abgeschlossenen Versicherungen sind aufgrund einer Vereinbarung der Unternehmen mit dem Bundesaufsichtsamt jedes Jahr kündbar, auch wenn im Antrag oder Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren eingetragen ist.

 

 

1. Kündigung zum Vertragsablauf

2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen
3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung
4. Kündigung nach einer Schadenregulierung
5. Versicherungsabschluß vor 1991 / nach 1990

6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992

7. Nützliche Adressen