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MAGAZIN
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| VERSICHERUNG | ||
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aus zu teuren Versicherungen 5. Versicherungsabschluß vor 1991 |
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Wenn im Antragsformular die zehnjährige Vertragslaufzeit vorgedruckt war, ist eine Kündigung dieser Verträge unter Einhaltung der Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich (mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs, z. B. IV ZR 107/93). Dies gilt seit den Urteilen des BGH (z. B. IV ZR 379/94) auch dann, wenn neben der vorgegebenen zehnjährigen Laufzeit in dem Formular noch weitere Möglichkeiten vorhanden waren, um eine andere Vertragsdauer einzutragen.
Versicherungsabschluß nach 1990 Nach dem ab Anfang 1991 bis Mitte 1994 geltenden § 8 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) können diese Verträge nach drei Jahren nur dann gekündigt werden, wenn beim Abschluß nicht Alternativlaufzeiten von 1, 3, 5 und 10 Jahren mit entsprechenden Beitragsnachlässen von 5 bis 10 Prozent angeboten wurden.
Versicherungsabschluß nach Juni 1994 Nach dem ab Mitte 1994 geltenden § 8 Absatz 3 VVG können diese Versicherungen - auch bei längeren Laufzeiten - zum Ablauf des 5. Vertragsjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
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