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  VERSICHERUNG
     
    Raus aus zu teuren Versicherungen
4. Kündigung nach einer Schadenregulierung
   

Wurde ein Schaden abschließend reguliert, kann die betroffene Versicherung bis zu einem Monat nach Erhalt einer Mitteilung über die Regulierung gekündigt werden (Schadennummer angeben).

 

Kündigung von langfristigen (Zehn-/Fünfjahres)Verträgen

Viele Versicherungen sind meistens langfristig abgeschlossen, aber fast immer viel zu teuer. Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen können nach mehreren Gerichtsurteilen vorzeitig gekündigt werden. Sie sollten die entsprechenden Antragsformulare einsehen (gegebenenfalls bei der Gesellschaft anfordern). Wenn die Laufzeit "10 Jahre" im Antrag (!) eingedruckt ist, können Sie eventuell kündigen. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an.

 

 

1. Kündigung zum Vertragsablauf

2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen
3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung

4. Kündigung nach einer Schadenregulierung

5. Versicherungsabschluß vor 1991 / nach 1990
6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992
7. Nützliche Adressen