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  VERSICHERUNG
     
    Raus aus zu teuren Versicherungen
3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung
   

Alle nach Mitte 1994 abgeschlossenen Versicherungen sind bei jeder Beitragserhöhung kündbar (es sei denn, der Versicherungsschutz wurde erweitert, § 31 VVG); früher abgeschlossene Verträge sind nur kündbar, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (was die Gesellschaften in der Regel geschickt vermeiden).

 

 

1. Kündigung zum Vertragsablauf

2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen

3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung

4. Kündigung nach einer Schadenregulierung
5. Versicherungsabschluß vor 1991 / nach 1990
6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992
7. Nützliche Adressen