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MAGAZIN
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| VERSICHERUNG | ||
| Raus
aus zu teuren Versicherungen 3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung |
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Alle nach Mitte 1994 abgeschlossenen Versicherungen sind bei jeder Beitragserhöhung kündbar (es sei denn, der Versicherungsschutz wurde erweitert, § 31 VVG); früher abgeschlossene Verträge sind nur kündbar, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden (was die Gesellschaften in der Regel geschickt vermeiden).
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