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  VERSICHERUNG
     
    Raus aus zu teuren Versicherungen
2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen
   

Wer kurz nach Abschluß einer Versicherung feststellt, daß die Prämie zu hoch oder der Versicherungsschutz nicht bedarfsgerecht ist, der kann den Antrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 8 Absatz 4 VVG; ähnlich der Rücktritt bei Lebensversicherungen) - möglichst per Einschreiben/Rückschein. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Antragsunterschrift, frühestens mit Aushändigung oder Übersendung der neuerdings gesetzlich vorgeschriebenen "Verbraucherinformation". Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ist eine Widerrufsbelehrung im Antrag nicht oder nicht deutlich erfolgt, erlischt das Widerrufsrecht erst einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.

 

 

1. Kündigung zum Vertragsablauf

2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen

3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung
4. Kündigung nach einer Schadenregulierung
5. Versicherungsabschluß vor 1991 / nach 1990
6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992
7. Nützliche Adressen