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  VERSICHERUNG
     
    Raus aus zu teuren Versicherungen
1. Kündigung zum Vertragsablauf
   

Alle Versicherungen können / müssen zum Vertragsablauf gekündigt werden, der sich aus der Police bzw. aus dem Antrag ergibt (andernfalls verlängern sie sich von Jahr zu Jahr). Die allgemeine Kündigungsfrist ist mit Ausnahme von Lebens- und Kfz-Versicherungen 3 Monate.

 

 

1. Kündigung zum Vertragsablauf

2. Widerrufsrecht für gerade abgeschlossene Versicherungen
3. Kündigung nach einer Beitragserhöhung
4. Kündigung nach einer Schadenregulierung
5. Versicherungsabschluß vor 1991 / nach 1990
6. Neue Bundesländer: Vertragsabschluß bis Ende 1992
7. Nützliche Adressen