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MAGAZIN
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| VERSICHERUNG | ||
| Raus
aus zu teuren Versicherungen 1. Kündigung zum Vertragsablauf |
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Alle Versicherungen können / müssen zum Vertragsablauf gekündigt werden, der sich aus der Police bzw. aus dem Antrag ergibt (andernfalls verlängern sie sich von Jahr zu Jahr). Die allgemeine Kündigungsfrist ist mit Ausnahme von Lebens- und Kfz-Versicherungen 3 Monate.
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