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  TECHNOLOGIE
     
    Biometrie - Eine Trumpfkarte für Sicherheit?
   

Die Nachfrage nach Sicherheit steigt auf allen Gebieten. Und der einzelne Mensch unter vielen wird in bestimmten Fällen als Sicherheitsrisiko gesehen. Da liegt es nahe, diesem mit Hilfe der Technik beikommen zu wollen. Zum Identifizieren von Menschen werden verschiedene Systeme angeboten, die auf körperlichen Merkmalen basieren. Unter welchen Voraussetzungen sind diese biometrischen Methoden sinnvoll einsetzbar und tragen zur Sicherheit bei?

 

 

Verschiedene Aufgabenstellungen

Grundsätzlich muss zwischen der Aufgabe einer Verifikation und einer Identifikation unterschieden werden. Verifikation bedeutet die Prüfung, ob eine bekannte einzelne Person ein Zugangsrecht ausüben will oder den ihr zugeordneten Ausweis vorlegt. Bei der Identifikation geht es dagegen um die Feststellung einer Übereinstimmung in einem Pool von mehr oder weniger bekannten Identitäten. Beide Aufgaben stellen verschiedene Anforderungen an die Technik und die Organisation der Nutzung. Wird das nicht ausreichend beachtet, sind Probleme in der praktischen Anwendung vorprogrammiert.

 

Was kann einen Körper identifizieren?

Verschiedene Merkmale können einen Menschen von allen anderen unterscheiden und auch technisch gemessen werden. Als erstes werden dabei die Fingerabdrücke ins Blickfeld rücken. Auch die ganze Hand mit ihrer Geometrie kann als genügend individuell gelten. Ein weiteres sehr individuelles Merkmal stellt die Iris im menschlichen Auge dar. Von Passbildern her wird das gesamte Gesicht wie auch die Form des Ohres sicher am häufigsten zur Identifizierung verwendet. Auch die Stimme bietet unter bestimmten Voraussetzungen genug individuelle Merkmale. Und schließlich ist auch die genetische Struktur (DNA) der Körperzellen aussagefähig zur Unterscheidung von Menschen.

 

Fingerabdrücke

Die Linienmuster an den Fingern sind bekanntlich einmalig. Bei etwa sechs Milliarden lebenden Menschen ist liegt die Variationsbreite bei mehr als eins zu 60 Milliarden. Für schnelle Fingerabdruck-Messungen zur Überprüfung von Zugangsrechten gibt es am Computer anschließbare Fingersensoren, teils auch mit einer Maus kombiniert. Für diesen Zweck genügt die Strukturanalyse von immer dem selben einen Finger. Der geringe Platzbedarf und mäßige Kosten machen die Nutzung auch am Schreibtisch möglich. Natürlich muss ein Fingerabdruck dabei gespeichert werden, was wohl nicht jedem Nutzer gefallen wird. Die Methode könnte deshalb auch als parallele Alternative zu normalem Passwortschutz verwendet werden.

 

Handgeometrie

Ein Sensor, auf den die ganze Hand aufgelegt wird, ist natürlich entsprechend groß. Damit eignet er sich eher für zentrale Zutrittskontrollen. Häufiges Betreten eines damit gesicherten Bereiches ist recht bequem machbar. Die Fingerabdrücke bleiben hierbei Privatsache, was die Akzeptanz fördern kann. Ein nicht-technisches Problem kann aus Gründen der Hygiene entstehen, wenn viele Personen das System benutzen sollen.

 

Augen-Iris

Das Abtasten einer Augen-Iris kann sowohl als sicher wie auch als hygienisch unbedenklich gelten. Allerdings ist es weniger bequem als die Benutzung der Hand. Deshalb ist sie eher für seltenere Nutzung bei hohen Sicherheitsanforderungen geeignet. Wie weit Brillen oder Kontaktlinsen ein Problem darstellen, sollte vorher getestet werden.

 

Gesichtsmerkmale

Die Proportionen von Gesichtsmerkmalen lassen sich durch Videokameras auch aus der Distanz vermessen. Fortgeschrittene Systeme können auch Porträtfotos von Personen mit bewegten Menschenmengen vergleichen. Damit ist die Gesichtserkennung am ehesten zur Identifizierung geeignet, dafür wird von Herstellern die Treffsicherheit der Erkennung im Bereich um 10.000 Personen angegeben. Das bedeutet mehr mögliche Fehl-Identifizierungen mit entsprechendem Kontrollaufwand bei der Anwendung.

 

Stimme

Das Frequenzspektrum der menschlichen Stimme kann grafisch sichtbar gemacht werden und hat charakteristische Merkmale je nach Sprecher. Andererseits verändert sich die Stimme leicht mit der körperlichen Verfassung. Auch Umgebungsgeräusche können bei der Stimmerkennung zum Problem werden. Einzigartig ist dagegen die Möglichkeit, eine Identifizierung beim Fernzugang per Telefonleitung zu erreichen.

 

Genetische Merkmale

Noch ist eine genetische Analyse ein langwieriger biochemischer Vorgang und damit nicht für schnelle Prüfung geeignet. Vielleicht wird sich das in der Zukunft ändern. Die Sicherheit dürfte dann sehr hoch sein, mit der einen Einschränkung, dass eineiige Zwillinge (noch) nicht unterscheidbar sind.

 

Rahmenbedingungen beim Einsatz

Neben den technischen Gegebenheiten sind auch die Umgebung und die rechtlichen Beziehungen entscheidend für die Frage, ob Biometrie sinnvoll eingesetzt werden kann. Wenn etwa die Mitarbeiter eines Sicherheits-Rechenzentrums beim Betreten und Verlassen persönlich identifiziert werden sollen, kann dies bei entsprechendem Aufwand in jedem Fall sichergestellt werden. Die Personenzahl ist dabei überschaubar und die Betreffenden sind als Mitarbeiter kooperativ und haben sich zur Einhaltung von strikten Regeln verpflichtet. Wegen der anfallenden Daten wird der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens eingebunden sein. Das in sich geschlossene Sicherheitssystem kann von diesen effektiv überwacht werden. Bei eventuellen technischen Problemen der Biometrie kann auf ausgestellte Ausweise oder andere Aufzeichnungen zurück gegriffen werden, so dass der Betrieb nicht zum Erliegen kommt. Regelungen über Ausnahmen von der Prüfung, etwa für VIP-Besucher, lassen sich durch alternative Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.

Bei ausgedehnten Sicherheitsbereichen mit mehreren Zugängen und vielleicht auch einer Vielzahl betriebsfremder Personen mit Zugangsberechtigung stellen sich größere Herausforderungen an die Organisation. Der Mitarbeiterzugang zum Sicherheitsbereich am Flughafen ist ein dafür typischer Fall. Als Faustregel kann hier gelten, dass auf jede Million jährliche Passagiere etwa tausend Mitarbeiter kommen. In München sind das dann etwa 20.000 Beschäftigte, die den Flughafen am Laufen halten. Den Mitarbeitern des Flughafenbetreibers und externer Dienstleister kann ein Sicherheitssystem mit speziellen Ausweisen zur Pflicht gemacht werden. Bei Piloten und Flugcrews aus aller Herren Länder wird man deren Personaldokumente zur Kontrolle heranziehen müssen, da kaum für jeden Flughafen vorher eine Überprüfung stattfinden kann, die sie nach ihrem Dienstplan anfliegen.

Biometrische Systeme werden auch für die Nutzung bei der Einreisekontrolle an Staatsgrenzen und Flughäfen angeboten. Hier sind die Einsatzbedingungen völlig anders. Eine große Menge unbekannter Menschen kommt mit einer Vielzahl verschiedener Reisedokumente an eine Grenzsperre und möchte diese passieren. Die einzige biometrisch nutzbare Gemeinsamkeit aller Dokumente ist ein Passbild. Aber ist der Träger auch wirklich der eigentliche Inhaber des Ausweises? Systeme zur Bildverarbeitung können die Ähnlichkeit der kontrollierten Person mit ihrem Passbild kategorisieren und eine abgestufte Kontrollintensität vorschlagen. Da die Person ja einreisen will, wird sie sich in der Regel kooperativ verhalten. Die Entscheidung wird nach festen gesetzlichen Vorschriften getroffen und umfasst eine Prüfung des Reisedokumentes auf Fälschung sowie des Reisenden auf Ablehnungsgründe (etwa frühere Ausweisung). Die eigenen Staatsbürger sind die einzigen, deren Ausweisformat für eine automatisierte Kontrolle geeignet ist. Hierdurch wird die Möglichkeit der Abfrage von Fahndungslisten erleichtert und damit der Einreisevorgang der Heimkehrer beschleunigt.

Bei Massenveranstaltungen im Sport stellt sich häufig das Problem, bekannte Ruhestörer oder Hooligans aus der Menschenmenge zu identifizieren und ihnen den Zutritt zu verwehren. Hier kann mit Kamerasystemen an einer Eintrittsschleuse die einzelne Person elektronisch mit einer Fotosammlung von Verdächtigen verglichen werden. Bei Übereinstimmung wird dann eine genaue Kontrolle durch Wachpersonal nötig, die abseits der Menge erfolgen kann. Um den Zutritt zu verwehren, ist die Ausübung des Hausrechtes im Veranstaltungsbau als Rechtsgrundlage brauchbar, Manchmal besteht auch ein richterliches Reise- oder Teilnahmeverbot. Bezahlte Eintrittspreise müssten in diesem Fall zurück erstattet werden. Die Kooperation des Betreffenden ist aber nicht mehr gewährleistet.

Wenn Flugpassagiere vor dem Abflug biometrisch überprüft werden sollen, wird es schwierig. Die Zuordnung des Ausweises zum Träger über das Passbild wäre noch prüfbar, sofern Ausweiskontrollen erfolgen. Innerhalb des Schengen-Raumes sind diese aber eigentlich nicht mehr vorgesehen. Dann müsste Datenzugriff auf weltweite Fahndungsdateien bestehen, um potentielle Straftäter zu identifizieren. Auch die Fluggesellschaften haben bisher schon Schwierigkeiten mit zunehmenden Fällen von Randalieren an Bord. Aber sie kennen vor dem Flug oft nur den Nachnamen ihrer Passagiere. Und sollte der Datenzugriff gegeben sein, drohen im Massenbetrieb eine Anzahl von Nichterkennungs- und Falscherkennungsfällen, die unter Zeitdruck vor dem Abflug gelöst werden müssen. An einem Flughafen wie München mit 23 Millionen Fluggästen jährlich und einer von Herstellern angenommenen Fehlerquote von 1% kann das durchschnittlich bis zu 600 technische Problemfälle täglich bedeuten. Spätestens wenn Personen wegen Kontrollfehlern ihren Flug verpassen und Schadenersatz fordern, wird eine Abwägung von Nutzen und Lasten des Biometrie-Einsatzes notwendig. Und schließlich besteht auch keine direkte Rechtsbeziehung zwischen Fluggästen und dem Flughafen, sondern nur der Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft. In diesem Dreiecksverhältnis müsste ein Ausschluß von der Beförderung auf Grund von möglichen Verdachtsmomenten erst noch rechtlich geregelt werden.