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Die Nachfrage nach Sicherheit steigt auf allen Gebieten. Und der einzelne
Mensch unter vielen wird in bestimmten Fällen als Sicherheitsrisiko
gesehen. Da liegt es nahe, diesem mit Hilfe der Technik beikommen zu wollen.
Zum Identifizieren von Menschen werden verschiedene Systeme angeboten,
die auf körperlichen Merkmalen basieren. Unter welchen Voraussetzungen
sind diese biometrischen Methoden sinnvoll einsetzbar und tragen zur Sicherheit
bei?
Verschiedene Aufgabenstellungen
Grundsätzlich muss zwischen der Aufgabe einer Verifikation und einer
Identifikation unterschieden werden. Verifikation bedeutet die Prüfung,
ob eine bekannte einzelne Person ein Zugangsrecht ausüben will oder
den ihr zugeordneten Ausweis vorlegt. Bei der Identifikation geht es dagegen
um die Feststellung einer Übereinstimmung in einem Pool von mehr
oder weniger bekannten Identitäten. Beide Aufgaben stellen verschiedene
Anforderungen an die Technik und die Organisation der Nutzung. Wird das
nicht ausreichend beachtet, sind Probleme in der praktischen Anwendung
vorprogrammiert.
Was kann einen Körper identifizieren?
Verschiedene Merkmale können einen Menschen von allen anderen unterscheiden
und auch technisch gemessen werden. Als erstes werden dabei die Fingerabdrücke
ins Blickfeld rücken. Auch die ganze Hand mit ihrer Geometrie kann
als genügend individuell gelten. Ein weiteres sehr individuelles
Merkmal stellt die Iris im menschlichen Auge dar. Von Passbildern her
wird das gesamte Gesicht wie auch die Form des Ohres sicher am häufigsten
zur Identifizierung verwendet. Auch die Stimme bietet unter bestimmten
Voraussetzungen genug individuelle Merkmale. Und schließlich ist
auch die genetische Struktur (DNA) der Körperzellen aussagefähig
zur Unterscheidung von Menschen.
Fingerabdrücke
Die Linienmuster an den Fingern sind bekanntlich einmalig. Bei etwa sechs
Milliarden lebenden Menschen ist liegt die Variationsbreite bei mehr als
eins zu 60 Milliarden. Für schnelle Fingerabdruck-Messungen zur Überprüfung
von Zugangsrechten gibt es am Computer anschließbare Fingersensoren,
teils auch mit einer Maus kombiniert. Für diesen Zweck genügt
die Strukturanalyse von immer dem selben einen Finger. Der geringe Platzbedarf
und mäßige Kosten machen die Nutzung auch am Schreibtisch möglich.
Natürlich muss ein Fingerabdruck dabei gespeichert werden, was wohl
nicht jedem Nutzer gefallen wird. Die Methode könnte deshalb auch
als parallele Alternative zu normalem Passwortschutz verwendet werden.
Handgeometrie
Ein Sensor, auf den die ganze Hand aufgelegt wird, ist natürlich
entsprechend groß. Damit eignet er sich eher für zentrale Zutrittskontrollen.
Häufiges Betreten eines damit gesicherten Bereiches ist recht bequem
machbar. Die Fingerabdrücke bleiben hierbei Privatsache, was die
Akzeptanz fördern kann. Ein nicht-technisches Problem kann aus Gründen
der Hygiene entstehen, wenn viele Personen das System benutzen sollen.
Augen-Iris
Das Abtasten einer Augen-Iris kann sowohl als sicher wie auch als hygienisch
unbedenklich gelten. Allerdings ist es weniger bequem als die Benutzung
der Hand. Deshalb ist sie eher für seltenere Nutzung bei hohen Sicherheitsanforderungen
geeignet. Wie weit Brillen oder Kontaktlinsen ein Problem darstellen,
sollte vorher getestet werden.
Gesichtsmerkmale
Die Proportionen von Gesichtsmerkmalen lassen sich durch Videokameras
auch aus der Distanz vermessen. Fortgeschrittene Systeme können auch
Porträtfotos von Personen mit bewegten Menschenmengen vergleichen.
Damit ist die Gesichtserkennung am ehesten zur Identifizierung geeignet,
dafür wird von Herstellern die Treffsicherheit der Erkennung im Bereich
um 10.000 Personen angegeben. Das bedeutet mehr mögliche Fehl-Identifizierungen
mit entsprechendem Kontrollaufwand bei der Anwendung.
Stimme
Das Frequenzspektrum der menschlichen Stimme kann grafisch sichtbar gemacht
werden und hat charakteristische Merkmale je nach Sprecher. Andererseits
verändert sich die Stimme leicht mit der körperlichen Verfassung.
Auch Umgebungsgeräusche können bei der Stimmerkennung zum Problem
werden. Einzigartig ist dagegen die Möglichkeit, eine Identifizierung
beim Fernzugang per Telefonleitung zu erreichen.
Genetische Merkmale
Noch ist eine genetische Analyse ein langwieriger biochemischer Vorgang
und damit nicht für schnelle Prüfung geeignet. Vielleicht wird
sich das in der Zukunft ändern. Die Sicherheit dürfte dann sehr
hoch sein, mit der einen Einschränkung, dass eineiige Zwillinge (noch)
nicht unterscheidbar sind.
Rahmenbedingungen beim Einsatz
Neben den technischen Gegebenheiten sind auch die Umgebung und die rechtlichen
Beziehungen entscheidend für die Frage, ob Biometrie sinnvoll eingesetzt
werden kann. Wenn etwa die Mitarbeiter eines Sicherheits-Rechenzentrums
beim Betreten und Verlassen persönlich identifiziert werden sollen,
kann dies bei entsprechendem Aufwand in jedem Fall sichergestellt werden.
Die Personenzahl ist dabei überschaubar und die Betreffenden sind
als Mitarbeiter kooperativ und haben sich zur Einhaltung von strikten
Regeln verpflichtet. Wegen der anfallenden Daten wird der Betriebsrat
und der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens eingebunden sein. Das
in sich geschlossene Sicherheitssystem kann von diesen effektiv überwacht
werden. Bei eventuellen technischen Problemen der Biometrie kann auf ausgestellte
Ausweise oder andere Aufzeichnungen zurück gegriffen werden, so dass
der Betrieb nicht zum Erliegen kommt. Regelungen über Ausnahmen von
der Prüfung, etwa für VIP-Besucher, lassen sich durch alternative
Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.
Bei ausgedehnten Sicherheitsbereichen mit mehreren Zugängen und
vielleicht auch einer Vielzahl betriebsfremder Personen mit Zugangsberechtigung
stellen sich größere Herausforderungen an die Organisation.
Der Mitarbeiterzugang zum Sicherheitsbereich am Flughafen ist ein dafür
typischer Fall. Als Faustregel kann hier gelten, dass auf jede Million
jährliche Passagiere etwa tausend Mitarbeiter kommen. In München
sind das dann etwa 20.000 Beschäftigte, die den Flughafen am Laufen
halten. Den Mitarbeitern des Flughafenbetreibers und externer Dienstleister
kann ein Sicherheitssystem mit speziellen Ausweisen zur Pflicht gemacht
werden. Bei Piloten und Flugcrews aus aller Herren Länder wird man
deren Personaldokumente zur Kontrolle heranziehen müssen, da kaum
für jeden Flughafen vorher eine Überprüfung stattfinden
kann, die sie nach ihrem Dienstplan anfliegen.
Biometrische Systeme werden auch für die Nutzung bei der Einreisekontrolle
an Staatsgrenzen und Flughäfen angeboten. Hier sind die Einsatzbedingungen
völlig anders. Eine große Menge unbekannter Menschen kommt
mit einer Vielzahl verschiedener Reisedokumente an eine Grenzsperre und
möchte diese passieren. Die einzige biometrisch nutzbare Gemeinsamkeit
aller Dokumente ist ein Passbild. Aber ist der Träger auch wirklich
der eigentliche Inhaber des Ausweises? Systeme zur Bildverarbeitung können
die Ähnlichkeit der kontrollierten Person mit ihrem Passbild kategorisieren
und eine abgestufte Kontrollintensität vorschlagen. Da die Person
ja einreisen will, wird sie sich in der Regel kooperativ verhalten. Die
Entscheidung wird nach festen gesetzlichen Vorschriften getroffen und
umfasst eine Prüfung des Reisedokumentes auf Fälschung sowie
des Reisenden auf Ablehnungsgründe (etwa frühere Ausweisung).
Die eigenen Staatsbürger sind die einzigen, deren Ausweisformat für
eine automatisierte Kontrolle geeignet ist. Hierdurch wird die Möglichkeit
der Abfrage von Fahndungslisten erleichtert und damit der Einreisevorgang
der Heimkehrer beschleunigt.
Bei Massenveranstaltungen im Sport stellt sich häufig das Problem,
bekannte Ruhestörer oder Hooligans aus der Menschenmenge zu identifizieren
und ihnen den Zutritt zu verwehren. Hier kann mit Kamerasystemen an einer
Eintrittsschleuse die einzelne Person elektronisch mit einer Fotosammlung
von Verdächtigen verglichen werden. Bei Übereinstimmung wird
dann eine genaue Kontrolle durch Wachpersonal nötig, die abseits
der Menge erfolgen kann. Um den Zutritt zu verwehren, ist die Ausübung
des Hausrechtes im Veranstaltungsbau als Rechtsgrundlage brauchbar, Manchmal
besteht auch ein richterliches Reise- oder Teilnahmeverbot. Bezahlte Eintrittspreise
müssten in diesem Fall zurück erstattet werden. Die Kooperation
des Betreffenden ist aber nicht mehr gewährleistet.
Wenn Flugpassagiere vor dem Abflug biometrisch überprüft werden
sollen, wird es schwierig. Die Zuordnung des Ausweises zum Träger
über das Passbild wäre noch prüfbar, sofern Ausweiskontrollen
erfolgen. Innerhalb des Schengen-Raumes sind diese aber eigentlich nicht
mehr vorgesehen. Dann müsste Datenzugriff auf weltweite Fahndungsdateien
bestehen, um potentielle Straftäter zu identifizieren. Auch die Fluggesellschaften
haben bisher schon Schwierigkeiten mit zunehmenden Fällen von Randalieren
an Bord. Aber sie kennen vor dem Flug oft nur den Nachnamen ihrer Passagiere.
Und sollte der Datenzugriff gegeben sein, drohen im Massenbetrieb eine
Anzahl von Nichterkennungs- und Falscherkennungsfällen, die unter
Zeitdruck vor dem Abflug gelöst werden müssen. An einem Flughafen
wie München mit 23 Millionen Fluggästen jährlich und einer
von Herstellern angenommenen Fehlerquote von 1% kann das durchschnittlich
bis zu 600 technische Problemfälle täglich bedeuten. Spätestens
wenn Personen wegen Kontrollfehlern ihren Flug verpassen und Schadenersatz
fordern, wird eine Abwägung von Nutzen und Lasten des Biometrie-Einsatzes
notwendig. Und schließlich besteht auch keine direkte Rechtsbeziehung
zwischen Fluggästen und dem Flughafen, sondern nur der Beförderungsvertrag
mit der Fluggesellschaft. In diesem Dreiecksverhältnis müsste
ein Ausschluß von der Beförderung auf Grund von möglichen
Verdachtsmomenten erst noch rechtlich geregelt werden.
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