MAGAZIN
zurück
  STEUERN
     
    Steuererklärung für 2001 noch in D-Mark
   

Die Steuererklärung erfordert, dass man sich noch einmal intensiv mit D-Mark-Beträgen befasst. Denn nur wenige Bundesländer erlauben Eintragungen in EURO auf den Formularen, auch wenn die Buchführung vielleicht schon vorzeitig umgestellt wurde. Außerdem haben sich in manchen Bereichen wieder Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben.

 

 

Steuertarif 2001

Der Grundfreibetrag, durch den das Existenzminimum steuerfrei bleiben soll, lag 2001 für Ledige bei DM 14.093 und für Verheiratete bei DM 28.186. Der Eingangssteuersatz lag bei 19,9 Prozent und der Spitzensteuersatz bei 48,5 Prozent. Gewerbliche Einkünfte sind dadurch nicht mehr wie früher bevorzugt.

 

Kinder

Steuerzahler mit einem oder mehreren volljährigen Kindern in Schule oder Berufsausbildung ver-lieren das Kindergeld oder bestimmte Abzugsbeträge nicht, sofern das Einkommen des Sprösslings nicht über 14.040 DM liegt (zuvor 13.500 DM ). Dabei kann auch der Sparer-Freibetrag wieder angesetzt werden.

 

Halbeinkünfteverfahren

Bei verschiedenen Arten von Einkommen wurde die Besteuerung auf das so genannte Halbeinkünf-teverfahren umgestellt. Das bedeutet, dass davon nur noch die Hälfte des betroffenen Einkommens steuerpflichtig ist, aber auch nur noch die Hälfte von Abzügen anerkannt wird.
Die Steuergutschrift, die Aktionären aus ausgeschütteten Dividenden zustand, wird in diesem Zu-sammenhang ab 2001 nicht mehr gewährt.

 

Werbungskosten

Freiberufler können viele Zahlungen als Betriebsausgaben verbuchen. Doch sollten sie prüfen, ob nicht auch Werbungskosten anfallen und gegen ihre nicht betrieblichen Einnahmen angerechnet werden können. Alles, was der Erhaltung oder Sicherung von solchen Einnahmen dient, kann Wer-bungskosten sein. Einnahmen aus Kapitalanlagen, Beteiligungen, Vermietung und auch aus mögli-cher unselbständiger Nebentätigkeit sind hier die Stichworte von Bedeutung.

 

Außergewöhnliche Belastungen

Diese können etwa aus eigenen Krankheitskosten (zum Beispiel nicht von der Krankenkasse erstat-tete Medikamente oder Zahnersatz) stammen. Auch Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen zählen dazu. Hier ist der Höchstbetrag auf 14.040 DM angehoben worden.