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    Steuern - Änderungen ab 2002
   

Zum 1. Januar 2002 werden sich einige gesetzliche Regelungen im Bereich der Steuergesetzgebung verändern. Die endgültige Einführung des Euros ist dabei für einen erheblichen Teil verantwortlich, aber auch in anderen Bereichen bringt der Gesetzgeber Neuerungen.

 

 

Nettoentgelt auf allen Rechnungen Pflicht

Ab 1.1.2002 ist ein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ohne Ausnahme davon abhängig, dass darin auch das Nettoentgelt genannt wird. Die Ausnahmeregelung für Rechnungen bis zu einer Höhe von DM 200, die bisher keinen Nettobetrag enthalten mussten, hat der Bundesfinanzhof gekippt.

Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen, ab der zwingend der Name und die Adresse des Rechnungsempfängers für den Vorsteuerabzug genannt sein muss, wird von DM 200 auf Euro 100 geändert.

 

Euro wird einziges gesetzliches Zahlungsmittel

Ab Neujahr 2002 gibt es die DM offiziell nicht mehr. Alle Bankkonten, Guthaben und Schulden werden spätestens dann zum festgelegten Kurs von 1,95583 DM = 1 Euro umgerechnet. Wenn Geschäfte für kurze Zeit noch DM-Bargeld annehmen, dient das nur zur Entzerrung des gigantischen Umtauschvorganges. Ab 17. Dezember 2001 wird je ein Päckchen mit Euro-Münzen im Gegenwert von 20 DM an Privatpersonen verkauft, damit sich die Bürger mit der neuen Währung vertraut machen können. Euro-Noten sollen erst ab Jahresanfang 2002 in Umlauf kommen.

Sinnvoll ist, die neuen Sicherheitsmerkmale der Geldscheine zu studieren. Sonst könnte man schnell auf falsche Euro-Noten hereinfallen, mit denen Fälscher vielleicht versuchen die Situation auszunutzen. Da sämtliche Geldautomaten mit den neuen Euroscheinen gefüllt werden müssen, ist kurz vor und nach Sylvester die Möglichkeit zur Bargeldversorgung unter Umständen eingeschränkt. Für die notwendigen privaten Einkäufe sollte man deshalb genug DM-Bargeld zurückbehalten, statt alles aufs Konto einzuzahlen. Die restliche DM-Währung kann unbegrenzt lange bei den Niederlassungen der Landeszentralbanken in Euro getauscht werden. Auch Geldscheine anderer am Euro beteiligter Währungen lassen sich, im Gegensatz zu den fremden Münzen, dort bis 31.3.2002 gebührenfrei wechseln.

 

Buchhaltung und Steuererklärungen

Ab 1. Januar 2002 darf die Buchhaltung nicht mehr in DM geführt werden. Besonders EDV-Buchhaltungssysteme sollten trotzdem noch auf DM basierende Vorgänge korrekt in Euro übertragen.

Bei Unternehmen ohne Bargeldeinnahmen kann es sinnvoll sein, die Kassenbestände bis Ende 2001 aufs Firmenkonto einzuzahlen. Große Barbeträge unterliegen dabei allerdings den Regelungen des Geldwäschegesetzes (Erfassung der Personalien des Einzahlers ab 30.000 DM).

Mit Euroscheck oder Kreditkarten zum Jahresende geleistete Zahlungen werden problemlos von der Bank umgerechnet.

Ab Beginn des Jahres 2002 sollte keine Rechnung mehr mit in DM ein Unternehmen verlassen, um jede Verwirrung zu vermeiden. Andere Vorgänge, wie etwa Gutschriften oder Daueraufträge werden mit allen Kommastellen umgerechnet und dann kaufmännisch gerundet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Im Bereich der Lohnabrechnung wird ebenfalls streng nach Vorschrift umgerechnet. Durch die optisch fast halbierte Euro-Betragsangabe kann es zu psychologischen Auswirkungen kommen. Damit sollte sensibel umgegangen werden und es ist sinnvoll, den Mitarbeitern frühzeitig die neue Abrechnung aufzuzeigen.

Die Steuererklärungen für das Jahr 2001 dürfen in DM erstellt werden, obwohl sie erst nach Ablauf dieses Jahres bearbeitet werden. Damit kann das Umrechnen sämtlicher Werte entfallen. Alle Gewinnermittlungen und Steuererklärungen, wie auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind ab 2002 in Euro zu erstellen. Für Jahresabschlüsse, die Vorjahreswerte als Vergleichszahlen angeben, werden diese in Euro umgerechnet. Es ist nicht nötig, eine spezielle Eröffnungsbilanz in Euro zu erstellen.

 

Glättung steuerlicher Schwellenbeträge

Im Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000 wurde festgelegt, viele steuerliche Freibeträge und Pauschalen ab 2002 auf einfach zu handhabende Beträge zu setzen. Die für Unternehmer wichtigsten werden im folgenden angeführt.

 

Art des Betrages
Alter Betrag in DM
Neuer Betrag in Euro
Gewerbesteuer-Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften 48.000 24.500
Staffelung der Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer 24.000 12.000
Kleinunternehmergrenze für Erlass der Umsatzsteuerpflicht
- Umsatz Vorjahr
- voraussichtlicher Umsatz des laufenden Jahres

32.500
100.000

16.620
50.000
Jährliche Steuergrenze für die
- monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung
12.000
1.000
6.136
512
Sparerfreibetrag Ledige 3.000 1.550
Sparerfreibetrag Verheiratete 6.000 3.100
Grenzbetrag für im Jahr der Anschaffung voll abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter 800 410
Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte - Grenze für den monatlichen Arbeitslohn 630 325
Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand auf Geschäftsreisen
(pro Kalendertag)
- ab 8 bis unter 14 Stunden Abwesenheit
- ab 14 bis unter 24 Stunden Abwesenheit
- ab 24 Stunden Abwesenheit

10
20
46

6
12
24