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Zum 1. Januar 2002 werden sich
einige gesetzliche Regelungen im Bereich der Steuergesetzgebung verändern.
Die endgültige Einführung des Euros ist dabei für einen
erheblichen Teil verantwortlich, aber auch in anderen Bereichen bringt
der Gesetzgeber Neuerungen.
Nettoentgelt auf allen Rechnungen Pflicht
Ab 1.1.2002 ist ein Vorsteuerabzug aus einer Rechnung ohne Ausnahme davon
abhängig, dass darin auch das Nettoentgelt genannt wird. Die Ausnahmeregelung
für Rechnungen bis zu einer Höhe von DM 200, die bisher keinen
Nettobetrag enthalten mussten, hat der Bundesfinanzhof gekippt.
Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen, ab der zwingend
der Name und die Adresse des Rechnungsempfängers für den Vorsteuerabzug
genannt sein muss, wird von DM 200 auf Euro 100 geändert.
Euro wird einziges gesetzliches Zahlungsmittel
Ab Neujahr 2002 gibt es die DM offiziell nicht mehr. Alle Bankkonten,
Guthaben und Schulden werden spätestens dann zum festgelegten Kurs
von 1,95583 DM = 1 Euro umgerechnet. Wenn Geschäfte für kurze
Zeit noch DM-Bargeld annehmen, dient das nur zur Entzerrung des gigantischen
Umtauschvorganges. Ab 17. Dezember 2001 wird je ein Päckchen mit
Euro-Münzen im Gegenwert von 20 DM an Privatpersonen verkauft, damit
sich die Bürger mit der neuen Währung vertraut machen können.
Euro-Noten sollen erst ab Jahresanfang 2002 in Umlauf kommen.
Sinnvoll ist, die neuen Sicherheitsmerkmale der Geldscheine zu studieren.
Sonst könnte man schnell auf falsche Euro-Noten hereinfallen, mit
denen Fälscher vielleicht versuchen die Situation auszunutzen. Da
sämtliche Geldautomaten mit den neuen Euroscheinen gefüllt werden
müssen, ist kurz vor und nach Sylvester die Möglichkeit zur
Bargeldversorgung unter Umständen eingeschränkt. Für die
notwendigen privaten Einkäufe sollte man deshalb genug DM-Bargeld
zurückbehalten, statt alles aufs Konto einzuzahlen. Die restliche
DM-Währung kann unbegrenzt lange bei den Niederlassungen der Landeszentralbanken
in Euro getauscht werden. Auch Geldscheine anderer am Euro beteiligter
Währungen lassen sich, im Gegensatz zu den fremden Münzen, dort
bis 31.3.2002 gebührenfrei wechseln.
Buchhaltung und Steuererklärungen
Ab 1. Januar 2002 darf die Buchhaltung nicht mehr in DM geführt
werden. Besonders EDV-Buchhaltungssysteme sollten trotzdem noch auf DM
basierende Vorgänge korrekt in Euro übertragen.
Bei Unternehmen ohne Bargeldeinnahmen kann es sinnvoll sein, die Kassenbestände
bis Ende 2001 aufs Firmenkonto einzuzahlen. Große Barbeträge
unterliegen dabei allerdings den Regelungen des Geldwäschegesetzes
(Erfassung der Personalien des Einzahlers ab 30.000 DM).
Mit Euroscheck oder Kreditkarten zum Jahresende geleistete Zahlungen
werden problemlos von der Bank umgerechnet.
Ab Beginn des Jahres 2002 sollte keine Rechnung mehr mit in DM ein Unternehmen
verlassen, um jede Verwirrung zu vermeiden. Andere Vorgänge, wie
etwa Gutschriften oder Daueraufträge werden mit allen Kommastellen
umgerechnet und dann kaufmännisch gerundet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen
kommen.
Im Bereich der Lohnabrechnung wird ebenfalls streng nach Vorschrift umgerechnet.
Durch die optisch fast halbierte Euro-Betragsangabe kann es zu psychologischen
Auswirkungen kommen. Damit sollte sensibel umgegangen werden und es ist
sinnvoll, den Mitarbeitern frühzeitig die neue Abrechnung aufzuzeigen.
Die Steuererklärungen für das Jahr 2001 dürfen in DM erstellt
werden, obwohl sie erst nach Ablauf dieses Jahres bearbeitet werden. Damit
kann das Umrechnen sämtlicher Werte entfallen. Alle Gewinnermittlungen
und Steuererklärungen, wie auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind
ab 2002 in Euro zu erstellen. Für Jahresabschlüsse, die Vorjahreswerte
als Vergleichszahlen angeben, werden diese in Euro umgerechnet. Es ist
nicht nötig, eine spezielle Eröffnungsbilanz in Euro zu erstellen.
Glättung steuerlicher Schwellenbeträge
Im Steuer-Euroglättungsgesetz vom 19.12.2000 wurde festgelegt, viele
steuerliche Freibeträge und Pauschalen ab 2002 auf einfach zu handhabende
Beträge zu setzen. Die für Unternehmer wichtigsten werden im
folgenden angeführt.
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