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  STEUERN
     
    Steuerreform Deutschland 2000
6. Körperschaftssteuer
   

Die Körperschaftsteuer soll durch die Reform bereits zum 1.1. 2001 von 30% bzw. 40% auf einheitlich 25% abgesenkt werden. Körperschaftsteuer ist quasi die "Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften". Das betrifft jeden, der an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder Aktien besitzt (auch eine Form der Beteiligung).  

Österreich wirbt zum Beispiel mit einem Körperschaftsteuersatz von 34% "und sonst nichts". Die deutsche Senkung auf 25% soll die Attraktivität Deutschlands für ausländische Investoren erhöhen. Zu bedenken ist dabei noch die Gewerbesteuer, die es in Österreich seit einigen Jahren nicht mehr gibt.

 

1. Einführung

2. Grundfreibetrag

3. Eingangssteuersatz

4. Steuerprogression

5. Spitzensteuersatz

6. Körperschaftsteuer

7. Halbeinkünfteverfahren

8. Gewerbesteuer

9. Unternehmensverkauf

10. Erleichterungen für den Mittelstand

11. Gegenfinanzierung

12. Nicht verwirklichte Pläne