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  STEUERN
     
    Steuerreform Deutschland 2000
5. Spitzensteueratz
   

Der Spitzensteuersatz ist der höchste Prozentsatz, der von Privatpersonen oder Einzelunternehmern an Einkommensteuer zu zahlen ist. Dieser ist ab dem Betrag zu zahlen, bei dem die Steuerprogression endet.

 

Um den Spitzensteuersatz wurde viel diskutiert mit dem Argument, dass nur wenige Steuerzahler ihn erreichen. Der Prozentsatz des Spitzensteuersatzes sowie der Einkommensbetrag, bei dem er erreicht wird, bestimmt aber natürlich die Steigung der Steuer-Progressionskurve für alle Steuerzahler.

 

Ab 1.1.2001
Spitzensteuersatz 48,5%,
erreicht bei DM 107.568 (EUR 54.998.65)

 

Ab 1.1.2003
Spitzensteuersatz 47%,
erreicht bei DM 102.276 / EUR 52.292,89

 

Ab 1.1.2005
Spitzensteuersatz 42%,
erreicht bei DM 102.000 / EUR 52.151,77

 

 

1. Einführung

2. Grundfreibetrag

3. Eingangssteuersatz

4. Steuerprogression

5. Spitzensteuersatz

6. Körperschaftsteuer

7. Halbeinkünfteverfahren

8. Gewerbesteuer

9. Unternehmensverkauf

10. Erleichterungen für den Mittelstand

11. Gegenfinanzierung

12. Nicht verwirklichte Pläne