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MAGAZIN
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| STEUERN | ||||||||||||||
| Steuerreform
Deutschland 2000 5. Spitzensteueratz |
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Der Spitzensteuersatz ist der höchste Prozentsatz, der von Privatpersonen oder Einzelunternehmern an Einkommensteuer zu zahlen ist. Dieser ist ab dem Betrag zu zahlen, bei dem die Steuerprogression endet. Um den Spitzensteuersatz wurde viel diskutiert mit dem Argument, dass nur wenige Steuerzahler ihn erreichen. Der Prozentsatz des Spitzensteuersatzes sowie der Einkommensbetrag, bei dem er erreicht wird, bestimmt aber natürlich die Steigung der Steuer-Progressionskurve für alle Steuerzahler. Ab 1.1.2001
Ab 1.1.2003
Ab 1.1.2005
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