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  STEUERN
     
    Steuerreform Deutschland 2000
4. Steuerprogession
   

Der Steuersatz bleibt nicht bei jedem Betrag des Verdienstes gleich. Er erhöht sich auch nicht in Stufen (wie etwa in Großbritannien), sondern kontinuierlich; er ist also progressiv. Dabei steigt er von der ersten Mark oberhalb des Grundfreibetrages am schnellsten; ab einem weiteren Schwellenwert steigt er langsamer an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Wenn der Spitzensteuersatz erreicht ist, endet die Steuerprogression.

 

TABELLE

 

 

1. Einführung

2. Grundfreibetrag

3. Eingangssteuersatz

4. Steuerprogression

5. Spitzensteuersatz

6. Körperschaftsteuer

7. Halbeinkünfteverfahren

8. Gewerbesteuer

9. Unternehmensverkauf

10. Erleichterungen für den Mittelstand

11. Gegenfinanzierung

12. Nicht verwirklichte Pläne