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  STEUERN
     
    Steuerreform Deutschland 2000
3. Eingangssteuersatz
   

Der Eingangssteuersatz ist der Prozentsatz der Einkommensteuer für die erste Mark oberhalb es Grundfreibetrages, den Privatpersonen und Einzelunternehmer zu zahlen haben. Als sich der Grundfreibetrag im Jahr 1996 nach einem Gerichtsbeschluss etwa verdoppelte, wurde der Eingangssteuersatz auf den Rekordwert von 25,9% erhöht, um die Gesamt-Steuereinnahmen nicht zu stark sinken zu lassen.

 

Seit 1. Januar 1999 wird der Eingangssteuersatz schrittweise wieder gesenkt.

 

Ab 1.1.1999
Eingangssteuersatz 23,9%

Ab 1.1.2000
Eingangssteuersatz 22,9%

Ab 1.1.2001 Eingangssteuersatz 19,9% (ab 14.094 DM)

Ab 1.1.2003
Eingangssteuersatz 17% (ab DM 14.526 / EUR 7427,03)

Ab 1.1.2005
Eingangssteuersatz 15% (ab DM 14.991,44 / EUR 7665,00)

 

 

1. Einführung

2. Grundfreibetrag

3. Eingangssteuersatz

4. Steuerprogression

5. Spitzensteuersatz

6. Körperschaftsteuer

7. Halbeinkünfteverfahren

8. Gewerbesteuer

9. Unternehmensverkauf

10. Erleichterungen für den Mittelstand

11. Gegenfinanzierung

12. Nicht verwirklichte Pläne