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MAGAZIN
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| STEUERN | ||||||||||||||
| Steuerreform
Deutschland 2000 3. Eingangssteuersatz |
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Der Eingangssteuersatz ist der Prozentsatz der Einkommensteuer für die erste Mark oberhalb es Grundfreibetrages, den Privatpersonen und Einzelunternehmer zu zahlen haben. Als sich der Grundfreibetrag im Jahr 1996 nach einem Gerichtsbeschluss etwa verdoppelte, wurde der Eingangssteuersatz auf den Rekordwert von 25,9% erhöht, um die Gesamt-Steuereinnahmen nicht zu stark sinken zu lassen. Seit 1. Januar 1999 wird der Eingangssteuersatz schrittweise wieder gesenkt. Ab 1.1.1999 Ab 1.1.2000 Ab 1.1.2001 Eingangssteuersatz 19,9% (ab 14.094 DM) Ab 1.1.2003 Ab 1.1.2005
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