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MAGAZIN
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| STEUERN | ||||||||||||||
| Steuerreform
Deutschland 2000 2. Grundfreibetrag |
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Der Grundfreibetrag soll das sogenannte "Existenzminimum" des Verdienstes von Personen steuerfrei stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einem Urteil gefordert und so im Jahr 1996 für eine Verdoppelung des Grundfreibetrages auf etwa 12.000 DM gesorgt. Durch die Steuerreform soll der Grundfreibetrag stufenweise um je einige hundert DM angehoben werden. Davon profitieren alle Steuerzahler, denn der effektive Steuersatz bis zur Höhe des Grundfreibetrages ist Null.
Ab 1.1.2000: Ab 1.1.2001 Ab 1.1.2003 Ab 1.1.2005 (( Bitte erstellen! Säulengrafik: Höhe des Grundfreibetrages in Prozent, dargestellt Jahr für Jahr))
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