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  STEUERN
     
    21.Feb.2001:Internet-Nutzung als private Spielerei
   

Wer die Steuererklärung auf diesem elektronischen Wege einreicht, gibt sich dem Finanzamt zwangsläufig als Internet-Nutzer zu erkennen. Das sollten besonders die Selbständigen nicht vergessen. Von den Finanzbeamten ist die Internet-Nutzung nämlich immer als private Spielerei angesehen worden. Nach den geltenden Regelungen ist jeder Gegenstand des Betriebsvermögens, der zu mehr als 10 Prozent privat genutzt wird, nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Ein IT-Spezialist könnte also seinen teuren Computer wegen "mehr als geringfügiger Privatnutzung" nicht mehr abschreiben dürfen. Zudem müsste er sich deshalb mit den Finanzbehörden herumstreiten. Auch die Anerkennung der Telefonkosten als Betriebsausgaben könnte ein Streitpunkt werden. Sicher haben die wenigsten beruflichen Internet-Nutzer detaillierte Aufzeichnungen darüber geführt, auf welchen Internet-Seiten wann und zu welchem Zweck geschäftlich gesurft wurde. Diese wären aber nötig, um eine möglichst geringe private Nutzung glaubhaft zu machen. So ist es vielleicht doch besser, für die Steuererklärung bei den Formularen aus Papier zu bleiben und das Thema Internet gegenüber dem Finanzamt zu vermeiden, so gut es geht.

 

   
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