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MAGAZIN
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| STEUERN | ||||||||||||||
| Steuerreform
Deutschland 2000 9. Unternehmensverkauf |
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Für Unternehmensverkäufe von Einzelunternehmern oder Personengesellschaften soll die 1999 abgeschaffte Anwendung des halben durchschnittlichen Steuersatzes wieder eingeführt werden. Dies ist allerdings beschränkt auf ein einziges Mal im Leben ab dem Alter von 55 Jahren, oder wenn der Unternehmen dauernd berufsunfähig ist. Trotz der Halbierung wird aber mindestens der Eingangssteuersatz angewendet, und der Erlös darf nicht über 10 Millionen DM liegen. Es gilt außerdem ein Progressionsvorbehalt für die Einkommensteuer. Wenn eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ihre Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft verkauft, soll allerdings dieser Verkauf steuerfrei sein. Bedingung soll eine Mindest-Haltefrist von einem Jahr ("Spekulationsfrist") sein. Dies wird wohl dazu führen, dass vielen bestehenden Kapitalgesellschaften eine weitere als sogenannte "Holding" (Eigentumsverwaltungsgesellschaft) übergeordnet werden wird, besonders wenn der Unternehmensverkauf schon fest geplant ist. Privat gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften sollen nach dem einen Jahr Spekulationsfrist wie bisher steuerfrei sein, wenn die Höhe der Beteiligung als "nicht wesentlich" gilt. Die Grenze der als wesentlich angesehenen Beteiligung wird allerdings von 10% auf 1% gesenkt. Beim Verkauf von "wesentlichen" Beteiligungen oder innerhalb der einjährigen "Spekulationsfrist" wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet.
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