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  STEUERN
     
    Steuerreform Deutschland 2000
8. Gewerbesteuer
   

Die Gewerbesteuer als solche wird von der Steuerreform nicht berührt, obwohl vielfach ihre Abschaffung gefordert wurde. Sie kommt für Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer-Zahlung dazu. Je nach Standort soll die Gesamtbelastung mit Steuer bei maximal etwa 38% liegen. 

Für Personenunternehmen wurde festgelegt, dass sie die bezahlte Gewerbesteuer mit dem 1,8-fachen des Gewerbesteuer-Hebesatzes von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen können sollen; dies entspricht einer Entlastung, wie wenn Gewerbesteuer bei einem örtlichen Gewerbesteuer-Hebesatz von 180% nicht bezahlt werden muss. 

Darüber hinaus kann die bezahlte Gewerbesteuer weiterhin als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Spitzensteuersatz um die 50% würde das eine noch mal so hohe Entlastung bedeuten. Das Verfahren ist aber schwer zu berechnen, da der eigene Steuersatz des Steuerpflichtigen hierbei zu berücksichtigen ist. 

Da die Gewerbesteuer-Hebesätze von den Standort-Gemeinden selbst festgelegt werden könne, liegen diese oft über 400%; die Spitze in Deutschland hält Frankfurt am Main mit 515%. Bei Hebesätzen in dieser Höhe kann die Gewerbesteuer von der neuen Regelung nicht vollständig kompensiert werden.

 

 

1. Einführung

2. Grundfreibetrag

3. Eingangssteuersatz

4. Steuerprogression

5. Spitzensteuersatz

6. Körperschaftsteuer

7. Halbeinkünfteverfahren

8. Gewerbesteuer

9. Unternehmensverkauf

10. Erleichterungen für den Mittelstand

11. Gegenfinanzierung

12. Nicht verwirklichte Pläne