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Die modernen elektronischen Medien wie Telefax, E-Mail oder SMS werden
immer häufiger zum schnellen und kostengünstigen Versand von
Werbebotschaften benutzt. IT-Freiberuflern stellt sich dabei die Aufgabe,
diese Kommunikationsmittel mit der Kundenpflege-Strategie der Auftraggeber
zusammen zu führen. Dabei müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen
erfüllt werden, die in letzter Zeit aufgestellt wurden.
Werbefaxe für Faxpapier
Es begann wohl mit der Einführung der Telefaxgeräte im Geschäftsleben:
Jeden Morgen finden sich nicht angeforderte Zusendungen im Fax-Eingangskorb,
die für die verschiedensten Dinge werben. Der Hit scheinen hier inzwischen
massenhafte Aus-sendungen mit Listen von Faxnummern zu sein, unter denen
seitenlange Informationen wiederum per Fax-Polling für teure Minutenpreise
abgerufen werden können. Oft wird der Absender dabei verschleiert,
und wer die Sendungen abzubestellen versucht, erhält manchmal umso
mehr Faxe - schließlich werden sie ja offensichtlich gelesen. Diese
Werbeflut hat bei vielen Empfängern zu so starker Verärgerung
geführt, dass sie auf den Kriegspfad dagegen ziehen.
Mit Hilfe von Anwälten und Gerichten wehren sich manche geplagte
Fax-Empfänger und haben für sie günstige Urteile erstritten.
Mal erreichten sie einen Unterlassungsanspruch im Einzelfall, mal sogar
ein generelles Zusendungsverbot ohne bestehende Geschäftsbeziehung
und mal sogar einen dreistelligen Schadenersatzanspruch für jedes
unerwünscht zu-gesandte Fax. Eine Beschwerde bei der Regulierungs-behörde
für Telekommunikation brachte dagegen oft ein enttäuschendes
Ergebnis, da oft mit dem Hinweis auf Datenschutz die Adressen von Betreibern
teurer Servicenummern nicht zu erfahren waren. Inzwischen beschäftigt
sich der Gesetzgeber eingehender mit dem Problem und könnte in Zukunft
vielleicht sogar Strafbestimmungen erlassen und das Problem auf EU-Ebene
zu lösen versuchen.
Wie lässt sich Fax-Technik trotzdem produktiv
nutzen?
Der einfachste Rat ist, im Rahmen der Kundenbe-treuung auf unaufgeforderte
Zusendungen von Werbung an Kunden oder mögliche Interessenten zu
verzichten. Auch wenn es vielleicht keine Beschwerde gibt, kann dadurch
trotzdem das bestehende gute Verhältnis belastet werden. Dass laut
Rechtsprechung eine einmalige Werbefax-Zusendung im geschäft-lichen
Verkehr als zumutbar angesehen werden kann, ist hier auch keine Entschuldigung.
Wenn man dagegen auf dem Postweg oder persönlich um Erlaubnis für
das regelmäßige Zusenden exklusiver "Stammkunden-Informationen"
bittet, ist das eine viel nützlichere Vorgehensweise im Sinne der
Kundenbindung. Zur Dokumentation sollte die Erlaubnis schriftlich dokumentiert
sein (Antwort-Fax). Computer mit Faxversand-Software bieten Möglich-keiten,
auch grafisch ansprechende und individuell auf den Empfänger abgestimmte
Einzelfaxe zu versenden. Bei integrierter Antwortmöglichkeit, die
dem Empfänger das Unterschreiben leicht und bequem macht, ist so
eine Direktwerbekampagne einfach, schnell und rechtssicher abwickelbar.
Und wenn ein Empfänger keine weitere Zusendung wünscht, korrigiert
man möglichst sofort die Versandliste.
Von der E-Mail zur Spam-Seuche
Mit der Verbreitung des Internet und Millionen von eingerichteten E-Mail-Adressen
ist die Versuchung groß, durch undifferenzierten Massenmail-Versand
zu schnellen geschäftlichen Ergebnissen zu kommen. Schließlich
ist E-Mail noch um vieles billiger und schneller als der Fax-Versand.
Und E-Mail-Adressen lassen sich automatisiert in Usenet-Newsgruppen "ernten"
oder in Millionen-Anzahl auf CD-ROM kaufen. So kalkulierten die Vorreiter
des E-Mail-Marketing, dass für eine profitable Aktion eine weit geringere
Response-Quote als beim Versand per "Schnecken-post" ausreicht.
Das Ergebnis waren teils durch Hunderte von Mails verstopfte Accounts,
bei denen ihre Besitzer kaum mit dem Herunterladen und Lesen nachkamen
und das schnelle Löschen entsprechend der Betreff-Zeile als Akt der
Notwehr zur Mode wurde.
Wie kann mit E-Mails die Zielgruppe noch erreicht
werden?
Auch hier lautet die Antwort hauptsächlich: Den Empfänger um
Erlaubnis für die Zusendung bitten. Und dann keinen Müll senden,
nur weil es so fix geht. Das bedeutet, dass die verschickten Mails keine
Schnellschüsse, sondern mit sorgfältig getextetem nützlichem
Inhalt und ohne Rechtschreibfehler sein sollten. Mit entsprechender Mail-Software
kann jeder Mail-Empfänger persönlich angesprochen werden. Und
wenn in der Betreff-Zeile ein immer gleicher kurzer Erkennungs-Code enthalten
ist, kann der Empfänger die erwünschten Mails automatisch in
einen separaten Ordner sortieren lassen, bevor sie der Löschtaste
zum Opfer fallen. Wenn auf einer Internet-Seite ein Newsletter angeboten
wird, sollte nicht mehr nach dem Namen als Pflichteingabe gefragt werden.
Dies wurde von der Rechtsprechung für unzulässig erklärt
und hat auch schon zu kostenpflichtigen Abmahnungen geführt. Und
jede regelmäßig verschickte Werbe-Mail sollte Angaben enthalten,
wie man sie leicht abbestellen kann. E-Mails können entweder im einfachen
Text-Format oder aber im HTML-Format mit mehr Möglichkeiten der Typographie
und sogar im Binärformat eingebundenen Farb-grafiken verschickt werden.
In beiden Fällen sollte auf Inhalte geachtet werden, die einen echten
Nutzen beim Lesen bieten. Anhänge gelten bei vielen Empfängern
als potenziell durch Viren gefährdet. Aber auch HTML-Mails selbst
könnten Gefahren in sich tragen und werden deshalb von einem Teil
der Empfänger blockiert. Für solche Fälle sollte eine Nur-Text-Version
in die Mail eingebunden sein. Und schließlich müssen Gewerbetreibende
auch bei E-Mails beachten, dass die Pflichtangaben im schriftlichen Verkehr
enthalten sind, wie etwa die Handelsregisternummer oder die Namen der
Geschäftsführer. Im E-Mail-Verkehr mit angelsächsischen
Ländern können teils noch ausführliche Hinweise am Ende
der E-Mail sinnvoll sein, welche die Übertragung als vertrauliche
Geschäftskommunikation kennzeichnen.
SMS macht Textkommunikation mobil
Der SMS-Dienst (Short Message Service), der in den Mobiltelefonnetzen
integriert ist und auch über Internet-Gateways angesprochen werden
kann, wird noch selten für geschäftliche Zwecke benutzt. Das
ist vielleicht auch ganz gut so, da Werbebotschaften hier besonders lästig
für die Empfänger sein können. Die Beschränkung auf
maximal 160 Zeichen pro Nachricht lässt auch keine ausführliche
Kommunikation zu. Trotzdem gibt es Beispiele für effektive Nutzung,
etwa im Rahmen eines Preisausschreibens oder zum Ansprechen einer jugendlichen
Zielgruppe. Auch die Bildung von geschlossenen Benutzergruppen ist seit
Beginn der D-Netze möglich. So können kurze wichtige Textnachrichten
an angemeldete Teilnehmer ver-schickt werden. Weiterentwicklungen der
technischen Möglichkeiten, wie etwa Bilder oder längere Texte,
müssen sich erst durchsetzen und standardisieren. Auf rechtlichem
Gebiet gibt es noch keine gefestigten Regeln; trotzdem scheint es empfehlenswert,
hier besonders vorsichtig die Möglichkeiten auszuloten. So ist die
Rechtsverbindlichkeit einer SMS-Nachricht noch zweifelhaft.
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