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Nachdem der Einsatz unlizenzierter Software weiter ansteigt, veschärft
die Business Software Alliance (BSA) den Kampf gegen den Einsatz illegaler
Software. Freiberufler haben oftmals in das Software-Management bei Kunden
Einblick. Sie können die Auftraggeber auf mögliche Fallstricke
hinweisen und sie vor Schaden bewahren.
* Die Namen von Personen und Firmen sind geändert.
Folgen von mangelhaftem Software-Management
Werner Hayse* erinnert sich nur ungern an seine Projektzeit bei der Ingenieurgesellschaft
Kleinhaus, Überling und Partner mbH* in Frankfurt am Main. Sie sollte
in einem Desaster enden. Der Ingenieur mit Tätigkeitsfeld EDV-Beratung
war für Software-entwicklung als Consultant engagiert. Dabei stellte
er fest, dass für nahezu alle Software die Lizenzen fehlten. Auf
seinen Hinweis bekam er von der Geschäftsführung zu hören,
es seien doch einige Lizenzen vorhanden, das reiche wohl. Mit seiner Entgegnung,
es handle sich dabei aber doch in allen Fällen um unerlaubte Mehrfachnutzung,
lief er wie gegen eine Wand. Einer oder mehrere Nutzer von einem Softwarepaket
- was würde das schon machen? Er solle nicht so zimperlich sein.
Außerdem sei er als Berater für Softwareentwicklung und nicht
als Jurist eingesetzt.
Kurz darauf sah sich die Geschäftsführung des Ingenieurbüros
mit Niederlassungen in der Nähe von Frankfurt, Düsseldorf und
Stuttgart mit harten Fakten konfrontiert. Der Hinweis auf das mangelhafte
Software-Management an die BSA kam von einem ehemaligen IT-Mitarbeiter.
Diese Organisation informiert nach eigenen Angaben "Computernutzer
über Software-Urheberrechte und Internet-Sicherheit und bekämpft
Softwarepiraterie". Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts
Frankfurt wurde bei dieser unangemeldeten Durchsuchung auch der anderen
der Büros des Unternehmens unlizenzierte Software auf über 80
PCs entdeckt. Es handelte sich unter anderem um Programme der BSA-Mitglieder
Adobe Systems, Autodesk und Microsoft.
Die Ingenieurgesellschaft Kleinhaus, Überling und Partner mbH musste
an die Business Software Alliance (BSA) Schadensersatz in Höhe von
120.000 Euro leisten. Zusätzlich zu der Schadensersatzzahlung verpflichtete
sich das Unternehmen in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
zur Ver-nichtung der Raubkopien, zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei
wiederholter Nutzung illegaler Software und zum Erwerb der fehlenden Lizenzen.
"Unternehmen haben zwar hinsichtlich der Nutzung von E-Mails klare
Anweisungen oder Schutz-mechanismen, unternehmen jedoch nichts gegen den
Download von Software aus dem Internet", so Georg Herrnleben. Er
ist Regional Manager der Business Software Alliance für Zentraleuropa.
Anweisungen an Angestellte, was sie diesbezüglich dürften oder
zu unterlassen hätten, erschienen manchen Arbeitgebern unangenehm
oder überflüssig. "Im Vergleich zu Netzwerkproblemen, Schadenersatz-zahlungen
oder anderen rechtlichen Konsequenzen wegen illegaler Softwarenutzung
sind sie sicher die bessere Alternative."
Wirtschaftliche Risiken wegen mangelnder Sorgfalt
bei Software aus dem Internet
Fast 40 Prozent der Klein- und mittelständischen Unternehmen in Europa
setzten sich aufgrund mangelnder Sorgfalt bei Software aus dem Internet
hohen wirtschaftlichen Risiken aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie
der Ashdown Group, die im Auftrag der Business Software Alliance (BSA)
in acht europäischen Ländern durchgeführt wurde. Die Verantwortung,
und somit die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für den sorglosen
Umgang von Mitarbeitern beim Download illegaler Software, trügen
dabei die Unternehmensführungen, betont die BSA.
Freiberufler sind im Rahmen ihrer Projektarbeit bei verschiedenen Unternehmen
im Einsatz. Nicht immer scheinen die Auftraggeber darüber im Klaren
zu sein, ob die Software, mit der sie arbeiten, den Anforderungen der
Softwarelizenzierung entspricht. Dabei sind gerade Freiberufler durch
ihr Fach-Know-how bestens gerüstet, um bei IT-Führungskräften
und Fachabteilungen brisante Grauzonen aufzuklären.
Wie schnell man unerwartet für illegale Software zur Rechenschaft
gezogen werden kann, erfuhr ebenfalls die TTT-Multimedia Verlagsgesellchaft
mbH*. Sabine Leuthaber* war dort als freie Mitarbeiterin in der Softwareentwicklung
engagiert. Ihr war eine Vielzahl nicht lizenzierter Programme aufgefallen.
Doch diese Beobachtung kam zu spät. Denn auch hier brachte der Hinweis
eines kürzlich ausgeschiedenen Mitarbeiters auf fehlende Lizenzen
bei rund 100 PCs die Unternehmensgruppe aus dem Medienbereich ins Visier
der BSA. Die Staatsanwaltschaft erwirkte beim zuständigen Ermittlungsrichter
einen Durchsuchungs-beschluss. Daraufhin wurden die Büros am Hauptsitz
Stuttgart sowie die Geschäftsräume der Schwestergesellschaften
in Böblingen, Aschaffenburg und Straubing von der Polizei in Zusammenarbeit
mit den BSA-Sachverständigen nach Raubkopien durchkämmt. Die
Business Software Alliance hatte einen Strafantrag wegen des Einsatzes
unlizenzierter Software gestellt. Insgesamt 150 PCs wurden unter die Lupe
genommen. Dabei kamen mehrere Hundert illegale Programme zum Vorschein.
Es fanden sich nichtlizenzierte Software der BSA-Mitglieder Adobe, Apple,
Macromedia, Microsoft und Symantec. Nach Verhandlungen mit der BSA erklärten
sich die betroffenen Unternehmen bereit, Schadensersatz zu zahlen und
die entstandenen Rechtsverfolgungs-kosten zu übernehmen. Die Gesamtsumme
dafür beläuft sich auf 140.000 Euro. Zusätzlich muss die
Unternehmensgruppe auch noch die fehlenden Lizenzen nachkaufen.
Die BSA hat ihr Vorgehen drastisch verschärft
Illegaler Einsatz von Software wird ein zunehmend teures Geschäft
in Deutschland. "Die Softwareindustrie in Europa hat schon mit der
weltweiten IT-Krise zu kämpfen. Eine steigende Piraterierate sorgt
für Beunruhigung, denn keine Branche kann es sich leisten, dass 40
Prozent ihres Geschäftes durch Diebstahl verloren geht", erklärt
Beth Scott, Vice President of Europe der BSA. Daher hat die BSA hat ihr
Vorgehen drastisch verschärft. In Deutschland erhielt sie in den
ersten sechs Monaten dieses Jahres 18 Prozent mehr Hinweise auf den Einsatz
illegaler Software bei Unternehmen als im gleichen Zeitraum 2001. Gleichzeitig
stieg auch die Summe der Vergleichs- und Nachlizenzierungszahlungen ertappter
Unternehmen von 405.000 auf über 750.000 Euro an. Auch die Zahl der
Hinweise auf illegale Internet-Angebote erhöhte sich um plus 41 Prozent.
Um 181 Prozent stieg nach BSA-Angaben die Zahl der Zugriffe auf die Homepage
der BSA www.bsa.de. Dort können Internet-User illegalen Softwaregebrauch
melden.
Software-Management gegen Über- oder Unterlizenzierung
Freiberufler können während der Projekte Auftraggebern beim
Software-Management mit Rat zur Seite stehen. Nachdem der Einsatz von
Werner Hayse bei der Frankfurter Ingenieurgesellschaft Kleinhaus, Überling
und Partner mbH durch Schadensersatz-zahlung, Vertragsstrafe und Erwerb
der fehlenden Lizenzen jäh beendet wurde, wechselte der EDV-Berater
zu einem Dienstleister im Handel nach Berlin.
Auch dort kam ihm nicht lizenzierte Software unter. Er konnte die Geschäftsführung
- auch anhand seiner jüngsten Erfahrungen - überzeugen, an der
"Schonfrist"-Kampagne der BSA teilzunehmen. Dieses Pilotprojekt
sollte Firmen die Chance geben, nachträglich für nicht lizenzierte
Softwareprogramme Lizenzen zu erwerben. Es endete im Juni 2002. Das Interesse
war bei Händlern und Endkunden groß, so die BSA: Hunderte von
Anfragen zu Legalisierung und Nachlizenzierung gingen bei der BSA und
ihren Partnern ein. Ebenso berichten die Softwarehersteller und Händler
über verstärkte Käufe von Softwarelizenzen. Gleichzeitig
wurde die BSA über zahlreiche Fälle von Urheberrechtsverletzungen
in Berliner Firmen informiert, denen der Interessens-verband nachgehen
wird, soweit diese Unternehmen sich nicht für die Schonfrist registriert
haben. "Wir hoffen, dass Unternehmen ihr Software-Management ähnlich
wie eine Inventur in regelmäßigen Abständen durchführen,
um Über- oder Unterlizenzierung zu vermeiden", so Regional Manager
Herrnleben. Die BSA bietet auch weiterhin Tools und Informations-material
zum Software-Management auf ihrer Webseite www.bsa.de an.
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