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  RECHT
     
    HIlfe bei Über- oder Unterlizenzierung
   

Nachdem der Einsatz unlizenzierter Software weiter ansteigt, veschärft die Business Software Alliance (BSA) den Kampf gegen den Einsatz illegaler Software. Freiberufler haben oftmals in das Software-Management bei Kunden Einblick. Sie können die Auftraggeber auf mögliche Fallstricke hinweisen und sie vor Schaden bewahren.

* Die Namen von Personen und Firmen sind geändert.

Folgen von mangelhaftem Software-Management
Werner Hayse* erinnert sich nur ungern an seine Projektzeit bei der Ingenieurgesellschaft Kleinhaus, Überling und Partner mbH* in Frankfurt am Main. Sie sollte in einem Desaster enden. Der Ingenieur mit Tätigkeitsfeld EDV-Beratung war für Software-entwicklung als Consultant engagiert. Dabei stellte er fest, dass für nahezu alle Software die Lizenzen fehlten. Auf seinen Hinweis bekam er von der Geschäftsführung zu hören, es seien doch einige Lizenzen vorhanden, das reiche wohl. Mit seiner Entgegnung, es handle sich dabei aber doch in allen Fällen um unerlaubte Mehrfachnutzung, lief er wie gegen eine Wand. Einer oder mehrere Nutzer von einem Softwarepaket - was würde das schon machen? Er solle nicht so zimperlich sein. Außerdem sei er als Berater für Softwareentwicklung und nicht als Jurist eingesetzt.

Kurz darauf sah sich die Geschäftsführung des Ingenieurbüros mit Niederlassungen in der Nähe von Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart mit harten Fakten konfrontiert. Der Hinweis auf das mangelhafte Software-Management an die BSA kam von einem ehemaligen IT-Mitarbeiter. Diese Organisation informiert nach eigenen Angaben "Computernutzer über Software-Urheberrechte und Internet-Sicherheit und bekämpft Softwarepiraterie". Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt wurde bei dieser unangemeldeten Durchsuchung auch der anderen der Büros des Unternehmens unlizenzierte Software auf über 80 PCs entdeckt. Es handelte sich unter anderem um Programme der BSA-Mitglieder Adobe Systems, Autodesk und Microsoft.
Die Ingenieurgesellschaft Kleinhaus, Überling und Partner mbH musste an die Business Software Alliance (BSA) Schadensersatz in Höhe von 120.000 Euro leisten. Zusätzlich zu der Schadensersatzzahlung verpflichtete sich das Unternehmen in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ver-nichtung der Raubkopien, zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei wiederholter Nutzung illegaler Software und zum Erwerb der fehlenden Lizenzen.

"Unternehmen haben zwar hinsichtlich der Nutzung von E-Mails klare Anweisungen oder Schutz-mechanismen, unternehmen jedoch nichts gegen den Download von Software aus dem Internet", so Georg Herrnleben. Er ist Regional Manager der Business Software Alliance für Zentraleuropa. Anweisungen an Angestellte, was sie diesbezüglich dürften oder zu unterlassen hätten, erschienen manchen Arbeitgebern unangenehm oder überflüssig. "Im Vergleich zu Netzwerkproblemen, Schadenersatz-zahlungen oder anderen rechtlichen Konsequenzen wegen illegaler Softwarenutzung sind sie sicher die bessere Alternative."

 

Wirtschaftliche Risiken wegen mangelnder Sorgfalt bei Software aus dem Internet
Fast 40 Prozent der Klein- und mittelständischen Unternehmen in Europa setzten sich aufgrund mangelnder Sorgfalt bei Software aus dem Internet hohen wirtschaftlichen Risiken aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Ashdown Group, die im Auftrag der Business Software Alliance (BSA) in acht europäischen Ländern durchgeführt wurde. Die Verantwortung, und somit die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für den sorglosen Umgang von Mitarbeitern beim Download illegaler Software, trügen dabei die Unternehmensführungen, betont die BSA.

Freiberufler sind im Rahmen ihrer Projektarbeit bei verschiedenen Unternehmen im Einsatz. Nicht immer scheinen die Auftraggeber darüber im Klaren zu sein, ob die Software, mit der sie arbeiten, den Anforderungen der Softwarelizenzierung entspricht. Dabei sind gerade Freiberufler durch ihr Fach-Know-how bestens gerüstet, um bei IT-Führungskräften und Fachabteilungen brisante Grauzonen aufzuklären.
Wie schnell man unerwartet für illegale Software zur Rechenschaft gezogen werden kann, erfuhr ebenfalls die TTT-Multimedia Verlagsgesellchaft mbH*. Sabine Leuthaber* war dort als freie Mitarbeiterin in der Softwareentwicklung engagiert. Ihr war eine Vielzahl nicht lizenzierter Programme aufgefallen. Doch diese Beobachtung kam zu spät. Denn auch hier brachte der Hinweis eines kürzlich ausgeschiedenen Mitarbeiters auf fehlende Lizenzen bei rund 100 PCs die Unternehmensgruppe aus dem Medienbereich ins Visier der BSA. Die Staatsanwaltschaft erwirkte beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Durchsuchungs-beschluss. Daraufhin wurden die Büros am Hauptsitz Stuttgart sowie die Geschäftsräume der Schwestergesellschaften in Böblingen, Aschaffenburg und Straubing von der Polizei in Zusammenarbeit mit den BSA-Sachverständigen nach Raubkopien durchkämmt. Die Business Software Alliance hatte einen Strafantrag wegen des Einsatzes unlizenzierter Software gestellt. Insgesamt 150 PCs wurden unter die Lupe genommen. Dabei kamen mehrere Hundert illegale Programme zum Vorschein. Es fanden sich nichtlizenzierte Software der BSA-Mitglieder Adobe, Apple, Macromedia, Microsoft und Symantec. Nach Verhandlungen mit der BSA erklärten sich die betroffenen Unternehmen bereit, Schadensersatz zu zahlen und die entstandenen Rechtsverfolgungs-kosten zu übernehmen. Die Gesamtsumme dafür beläuft sich auf 140.000 Euro. Zusätzlich muss die Unternehmensgruppe auch noch die fehlenden Lizenzen nachkaufen.

 

Die BSA hat ihr Vorgehen drastisch verschärft
Illegaler Einsatz von Software wird ein zunehmend teures Geschäft in Deutschland. "Die Softwareindustrie in Europa hat schon mit der weltweiten IT-Krise zu kämpfen. Eine steigende Piraterierate sorgt für Beunruhigung, denn keine Branche kann es sich leisten, dass 40 Prozent ihres Geschäftes durch Diebstahl verloren geht", erklärt Beth Scott, Vice President of Europe der BSA. Daher hat die BSA hat ihr Vorgehen drastisch verschärft. In Deutschland erhielt sie in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 18 Prozent mehr Hinweise auf den Einsatz illegaler Software bei Unternehmen als im gleichen Zeitraum 2001. Gleichzeitig stieg auch die Summe der Vergleichs- und Nachlizenzierungszahlungen ertappter Unternehmen von 405.000 auf über 750.000 Euro an. Auch die Zahl der Hinweise auf illegale Internet-Angebote erhöhte sich um plus 41 Prozent. Um 181 Prozent stieg nach BSA-Angaben die Zahl der Zugriffe auf die Homepage der BSA www.bsa.de. Dort können Internet-User illegalen Softwaregebrauch melden.

 

Software-Management gegen Über- oder Unterlizenzierung
Freiberufler können während der Projekte Auftraggebern beim Software-Management mit Rat zur Seite stehen. Nachdem der Einsatz von Werner Hayse bei der Frankfurter Ingenieurgesellschaft Kleinhaus, Überling und Partner mbH durch Schadensersatz-zahlung, Vertragsstrafe und Erwerb der fehlenden Lizenzen jäh beendet wurde, wechselte der EDV-Berater zu einem Dienstleister im Handel nach Berlin.
Auch dort kam ihm nicht lizenzierte Software unter. Er konnte die Geschäftsführung - auch anhand seiner jüngsten Erfahrungen - überzeugen, an der "Schonfrist"-Kampagne der BSA teilzunehmen. Dieses Pilotprojekt sollte Firmen die Chance geben, nachträglich für nicht lizenzierte Softwareprogramme Lizenzen zu erwerben. Es endete im Juni 2002. Das Interesse war bei Händlern und Endkunden groß, so die BSA: Hunderte von Anfragen zu Legalisierung und Nachlizenzierung gingen bei der BSA und ihren Partnern ein. Ebenso berichten die Softwarehersteller und Händler über verstärkte Käufe von Softwarelizenzen. Gleichzeitig wurde die BSA über zahlreiche Fälle von Urheberrechtsverletzungen in Berliner Firmen informiert, denen der Interessens-verband nachgehen wird, soweit diese Unternehmen sich nicht für die Schonfrist registriert haben. "Wir hoffen, dass Unternehmen ihr Software-Management ähnlich wie eine Inventur in regelmäßigen Abständen durchführen, um Über- oder Unterlizenzierung zu vermeiden", so Regional Manager Herrnleben. Die BSA bietet auch weiterhin Tools und Informations-material zum Software-Management auf ihrer Webseite www.bsa.de an.