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  RECHT
     
    Freiberufler: Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer erhöht Kontrollmöglichkeiten durch Behörden
   

Eine einheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen, Betriebe und "sonstige wirtschaftlich Tätige" - also auch Freiberufler - will die Bundesregierung im Jahr 2005 einführen. Diese Nummer soll den Verkehr mit Behörden, der amtlichen Statistik und anderen öffentlichen Stellen vereinfachen, heißt es in dem Entwurf des Gesetzes zur Erprobung einer bundeseinheitlichen und behördenübergreifenden Wirtschaftsnummer (WNG). Doch gerade Freiberufler äußern hierzu ihre Skepsis. Sie vermissen ein entsprechendes Aufklärungs- und Auskunftsrecht gegenüber den beteiligten Stellen.

Identifizierung des jeweiligen Unternehmers
Die Wirtschaftsnummer soll zur Bezeichnung und Identifizierung des jeweiligen Unternehmers dienen und die bestehende Nummernvielfalt ersetzen, so die Regierung. Mit ihr soll ein Datensatz verknüpft werden, der die so genannten Stammdaten enthält und der regelmäßig aktualisiert wird. Damit würde jede Verwaltung erstmals die Möglichkeit erhalten, die aktuellen Stammdaten mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits erhobenen Daten eindeutig zu verknüpfen. Dies habe sowohl für den Unternehmer als auch für die Verwaltung erhebliche Vorteile, betont die Regierung.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller betont: "Die gesetzlichen Grundlagen zur Erprobung der Wirtschaftsnummer machen deutlich, dass der von uns verfolgte Ansatz, durch konkrete Maßnahmen eine Entlastung von Bürokratiekosten insbesondere für den Mittelstand zu erreichen, erfolgreich umgesetzt wird". Der Umfang der Dateneingabe und -abfrage würde sich verringern und Unternehmen würden im großen Umfang von Meldungen und damit von bürokratischen Hemmnissen entlastet. Mit dem angepeilten Gesetz will die Regierung die zentrale Vergabe und Pflege der Wirtschaftsnummer und des damit verbundenen Stammdatensatzes vorab testen. Die Zuständigkeit dafür will sie der Bundesanstalt für Arbeit übertragen, die auch zentrale Vergabe- und Speicherstelle werden soll. Die Kosten, die für die Erprobung bei der Bundesanstalt für Arbeit anfallen würden, beziffert die Regierung mit rund zwei Millionen Euro für den Zeitraum von 2001 bis 2004.

 

Skepsis von Seiten der Freiberufler
Allerdings regt sich Skepsis besonders von Seiten der Freiberufler. So empfiehlt der Bundesverband Freie Berufe, nochmals zu überdenken, ob es zwingend geboten ist, Freiberufler bereits mit einem Jahresumsatz von mindestens 16.620 Euro in die Erfassung einzubeziehen. Zudem dürfe es nicht zu einer unangemessenen Zusammenballung von Informationen und damit "zu einer Klarsicht auf die Betroffenen sowie einer faktischen Erweiterung von Kontrollbefugnissen durch Behörden" führen.

Das WNG zeichne nach Ansicht des Bundesverbandes Freie Berufe eine normierte Zusammenarbeit aus. Sie betrifft die beteiligten Stellen und die Zusammen-führung der Daten der Bundesanstalt für Arbeit (BA). Damit könne eine nahezu vollständige zentrale Datensammlung über die wirtschaftlichen Aktivitäten auch von Freiberuflern entstehen.

Schließlich enthalte das WNG auch keinerlei Vorschriften, die dem betroffenen Unternehmer ein Aufklärungs- und Auskunftsrecht gegenüber den beteiligten Stellen einräumen, so der Bundesverband Freie Berufe weiter. Dafür wäre eine ausdrückliche Rechtsgrundlage im WNG anzuraten. Dem Betroffenen müsste dort zumindest das Recht eingeräumt werden, bei der BA zu erfragen und bestimmen, welche Stammdaten nicht weitergegeben werden dürfen. Damit wäre ihm gegenüber den einzelnen Stellen auch eine gewisse "Waffengleichheit" eingeräumt.

 

Auf Lerneffekte bei der Erprobung setzen
Auf Lerneffekte beim Gesetz zur Erprobung einer bundeseinheitlichen und behördenübergreifenden Wirtschaftsnummer baut die Parlamentarische Staats-sekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Margareta Wolf: "Wichtig ist, dass die in der Erprobung gewonnenen Erkenntnisse in das endgültige Gesetz zur Wirtschaftsnummer einfließen, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll."