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  RECHT
     
    Selbständige Lehrer und Trainer ohne Angestellte müssen Rentenbeiträge zahlen
   

Die Begründung: Nach §2 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) sind sie auch als eindeutig selbständige Lehrer in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie müssen sogar den vollen Rentenbeitrag allein bezahlen (Beitragssatz zur Zeit 19,3%). Die Auftraggeber werden dagegen nach dieser Regelung nicht belastet. Mit dem Thema "Scheinselbständigkeit" hat dies aber nichts zu tun.

Das Gesetz dazu gibt es schon seit Beginn des Jahrhunderts, doch lange Zeit schien es in Vergessenheit geraten zu sein. Seit die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA) die Sozialversicherungsprüfungen bei den Betrieben mit Arbeitnehmern durchführen, schauen sie auch bei selbständigen Subunternehmern genau hin, ob alle Sozialvorschriften eingehalten werden. Bei Volkshochschulen, Seminarveranstaltern und anderen Bildungsanbietern sind sie bereits oft fündig geworden. Das hat in vielen Fällen zu Nachforderungen bis zu 50.000 DM an selbständige Lehrpersonen geführt.

Besonders unangenehm ist auch, dass selbst Trainer, die sich nach gesetzlichen Versicherungspflichten erkundigt hatten, aus Unkenntnis falsch beraten worden sind. Doch das hilft den Betroffenen nicht: Die nicht verjährten Pflichtbeiträge müssen für bis zu fünf Jahre rückwirkend von den Selbständigen allein nachgezahlt und notfalls abgestottert werden. Nicht alle Lehrtätigkeiten sind so gut bezahlt wie DV-Training, so dass es sich für manche dieser Lehrer gar nicht mehr lohnt.

Selbständige DV-Trainer, die noch keine Beiträge zur Rentenversicherung einzahlen, müssen sich darauf einstellen, dass auch sie spätestens in den nächsten zwei bis drei Jahren aufgespürt werden könnten. Da heisst es dann, Geld für die drohenden Nachzahlungen zurückzulegen und sich über deren mögliche Höhe zu informieren. Zu den Rentenversicherern sollten diese aber nicht zur Beratung gehen, sonst dürfen sie vielleicht sofort nachzahlen.

 

Weitere Informationen dazu auch unter
www.bfa-berlin.de/ und
www.bma.de/.