MAGAZIN
zurück
  RECHT
     
    Scheinselbständigkeit: Alles halb so schlimm - oder?
Mal selbständig und mal angestellt
 

Leider kann es für Freiberufler durch die herrschende Gesetzeslage dazu kommen, dass sie je nach Auftragslage mal selbständig und mal angestellt sein müssten. Ein Wechsel des Status könnte theoretisch sogar durch einen vom Auftraggeber geäußerten Wunsch geschehen, dem der Auftragnehmer nachkommt, falls dadurch die Einbindung in den Auftraggeber-Betrieb zu eng wird. Das ganze Gesetzeswerk war von Anfang an auch eher auf Fahrer-Tätigkeiten und ähnliche Beschäftigungen abgestellt. Durch übereilte Einführung war keine Zeit für eine ausführliche Diskussion, wodurch die Schwächen vor der Verabschiedung offenbar und korrigierbar geworden wären. Das führte zu der großen Empörung im Jahr 1999. Daraufhin wurde die Anwendung der Vorschriften inoffiziell ausgesetzt und schließlich im Herbst geändert. Das Gesetz greift aber immer noch so umfassend in die Wirtschaft ein, dass sich die Freiberufler nun leider dauerhaft auf die beschriebenen Grenzgänge einstellen müssen. Vielleicht wird ja das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren noch mal für Änderungen sorgen, wenn sich die ersten Betroffenen durch die unteren Gerichtsinstanzen geklagt haben. Ansatzpunkte dafür sind immer noch genug vorhanden.

 

Weitere Informationen auch unter
www.bfa-berlin.de/,
www.vdr.de/,
www.bma.de/