|
MAGAZIN
|
||
| RECHT | ||
| Ist
Software-Patentierung schutzfähig? Nationale Ämter |
||
|
Die nationalen Ämter der Mitgliedstaaten werden die Rolle der Dienstanbieter von esp@cenet wahrnehmen und den Nutzern einen Zugang über die von ihnen betreuten Internet-Homepages bieten (esp@cenet Zugang über das EPA unter http://ep.espacenet.com). Das hat den Vorteil, daß die verschiedenen Internet-Seiten im Hinblick auf die Sprache, möglichen Links zu anderen www-Seiten und die Einrichtung von Hilfefunktionen landesgerecht angepaßt werden können. Sobald sich ein Interessent über seinen Internetanschluß mit dem Patentamt seines Landes in Verbindung gesetzt hat, kann er sich über diese Verbindung auch einen Zugang zu den Servern andererer nationaler Ämter und des EPA verschaffen. Die Recherche erfolgt auf der Grundlage der bibliographischen Daten der Patentdokumente mit Hilfe einer einfach zu handhabenden Abfragemaske, die jedoch nicht als Basis für komplexe Recherchen gedacht ist. |
||
![]() |
Die Zahl der Anmeldungen beim Europäischen Patentamt steigt. Falls auch in Europa der Patentschutz für Software eingeführt wird, werden auch eine große Menge spezialisierter Patentanwälte gebraucht. |
|
![]() |
Die Recherchen nach ähnlichen Erfindungen nehmen zu |
|