MAGAZIN
zurück
  RECHT
     
    Ist Software-Patentierung schutzfähig?
   

In Europa haben sich IT-Hersteller bisher damit beholfen, statt einer Software den Computer zu patentieren, der die gewünschte Funktion ausführt - einschließlich der Software. Eine Telefonzentralen-Anlage zum Beispiel kann viele Mann-Jahre an Software-Programmierung zur Steuerung enthalten. Wie die Hardware (((Link zu Deutsches Patentamt: 1999 steigende Anmeldezahlen))) für die Zwecke des Patentschutzes beschrieben werden muss, ist für Patentanwälte auch längst ein alter Hut. Die europäischen Patentgesetze sehen bisher jedenfalls nur "anfassbare" Produkte als generell patentfähig an. Lediglich der Urheberrechtsschutz ist für Software ab einer gewissen Gestaltungshöhe anwendbar. In den USA dagegen kann Software per Patent geschützt werden.

 

Für programmierende Freiberufler ergibt sich daraus eine andere Schwierigkeit: Sie müssen entweder eine Menge von patentierten Programmier-Bausteinen vermeiden. oder sie riskieren Patentverstöße mit eventuellen Schadenersatzforderungen.

 

Falls auch in Europa der Patentschutz für Software eingeführt wird, werden auch eine große Menge spezialisierter Patentanwälte gebraucht. Dies würde für IT-Freiberufler neue Möglichkeiten eröffnen, da Patentanwälte in der Regel studierte Diplom-Ingenieure mit einer juristischen Zusatz-Ausbildung sind. Wer sich für das Thema Patente näher interessiert, kann sich beim Deutschen Patentamt und beim Europäischen Patentamt EPA weiter informieren. In München stehen die beiden Gebäude direkt nebeneinander. Weitere sogenannte "Auslegehallen" des Deutschen Patentamtes gibt es in Berlin; im PATLIB-Network sind europäische Patentinformationszentren versammelt. Für den Zugang ist ein Ausweis mitzubringen; in den Auslegehallen kann jedermann recherchieren. Die weltweiten Patentdokumente sind meist auf CD-ROM einsehbar, von den heimischen sind auch Papierdokumente vorhanden.

Das Deutsche Patentamt hat auch die Marken- und Warenzeichen-Verwaltung in seinen Namen aufgenommen. Wer sich über Markenzeichen informieren möchte, ist beim Deutschen Patent- und Markenamt richtig; das Europäische Markenamt ist dagegen in Alicante in Spanien angesiedelt.