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  RECHT
     
    Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche
   

Sollten die Pläne des Gesetzgebers verwirklicht werden, bestimmte Formen von Steuerhinterziehung ("schwere Steuerhinterziehung") als mögliche Vortat von Geldwäsche auszugestalten, könnte dies das Ende nicht nur der wirksamen Steuerstrafverteidigung, sondern auch der allgemeinen Steuerberatung bedeuten. Leicht könnte die Strafverfolgung mit dem gesamten Instrumentarium gegen organisierte Kriminalität von Lauschangriff über Telefonüberwachung bis zum Einsatz verdeckter Ermittler gegen "kleine Steuersünder" vorgehen.

 

 

Keine wirksame Beratung und Steuerstraf-verteidigung mehr

Steuerstrafverteidigung und allgemeine Steuerberatung als Hilfsmittel für Steuersünder scheinen in ernster Gefahr. Wenn die Steuerhinterziehung in gleichgültig welcher Form zur Vortat von Geldwäsche würde, würde dies das gesamte Vermögen "vergiften", da die Steuerschuld das gesamte Vermögen "belastet", fürchtet der Deutsche Anwaltverein (DAV). Er führt aus: Es könnte nicht mehr zwischen legalen und illegalen Vermögensbestandteilen unterschieden werden. Dies träfe nicht nur jeden Verteidiger in Steuerstrafsachen, sondern auch allgemeine steuerberatende Anwälte. Sobald dann nämlich ein Verdacht von Steuerhinterziehung aufkommt, könnten sie kein Honorar mehr annehmen, ohne selbst in den Verdacht von Geldwäsche zu geraten. Das Mandatsverhältnis wäre von ständigem Misstrauen begleitet, die Verschwiegenheitspflicht ebenso wie die Beschlagnahmefreiheit anwaltlicher Unterlagen durchlöchert. Die Strafverfolgung könnte - mit dem gesamten Instrumentarium gegen organisierte Kriminalität von Lauschangriff über Telefonüberwachung bis zum Einsatz verdeckter Ermittler - beim anwaltlichen Berater ansetzen. Eine wirksame Beratung und Steuerstrafverteidigung kann es dadurch kaum mehr geben.

 

Steuerhinterziehung ist kein Delikt der "illegalen Wirtschaft"

Mit Einführung der Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch) durch das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität von 1992 sollte der Vortäter isoliert und die organisierte Kriminalität mit der Abschöpfung ihrer strafbaren Gewinne an ihrer empfindlichsten Stelle getroffen werden. Es geht also darum, klar zwischen legaler und illegaler Wirtschaft zu unterscheiden. Steuerhinterziehung ist kein Delikt der "illegalen Wirtschaft". Einer der wichtigsten Beiträge zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Erhöhung von Steuerehrlichkeit ist, allgemein verständliche, einfacher und klar strukturierte Steuergesetze zu schaffen.

 

Meldepflicht wäre das Ende anwaltlicher Verschwiegenheit

Das Recht auf anwaltliche Beratung, Vertretung und Verteidigung und die notwendig damit verbundenen Schutzrechte der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts und der Beschlagnahmefreiheit seiner Unterlagen sind integrale Bestandteile eines Rechtsstaats. Allerdings scheinen sie nun nicht nur durch Maßnahmen des nationalen Gesetzgebers, sondern auch durch den Entwurf einer 2. EU-Geldwäscherichtlinie bedroht. Rechtsanwälte sollen danach generell - wie Banken und andere Finanzdienstleister - zur Meldung Geldwäsche-verdächtiger Geschäftsvorfälle bei ihren eigenen Mandanten verpflichtet werden. Der Entwurf der EU-Kommission sieht eine Ausnahme hiervon bisher nur für die Fälle der Prozessvertretung vor Gericht. Darunter fällt nicht die anwaltliche Rechtsberatungstätigkeit.

Der DAV hat davor gewarnt, das Bürgerrecht der anwaltlichen Verschwiegenheit im demokratischen Rechtsstaat unter dem Eindruck des Terrorangriffs auf die USA zu opfern. Dieses Opfer wäre nicht nur ungeeignet im Kampf gegen Terrorismus, sondern würde mit dem empfindlichen Abbau rechtsstaatlicher Garantien den Gegnern der Demokratie und damit auch den Terroristen in die Hände arbeiten.