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    Markenzeichen für Freiberufler
   

Der Gedanke dürfte den meisten freien IT-Spezialisten ziemlich neu sein. "Wozu ist eine solche Marke gut, wenn es bisher ja auch ohne ging?" werden sie fragen. Dazu hier einige Basis-Informationen:

Eine Marke, oder besser ein Markenzeichen, ist nichts Neues. Für Waren gibt es sie schon lange. Seit mehreren Jahren existiert nun auch die Möglichkeit, Dienstleistungsmarken anzumelden für nicht körperlich fassbare, aber handelbare Leistungen von Firmen oder Personen. Zuständig in Deutschland ist dafür das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Dieses hat im Jahr 1999 die Marken in seinen offiziellen Namen aufgenommen und so ihre wachsende Bedeutung dargestellt. EU-weit lassen sich Marken über das Europäische Markenamt in Alicante (Spanien) registrieren, falls dieser räumlich ausgedehnte Schutz nötig ist. Andere Einrichtungen entsprechend dem deutschen Markenamt existieren in den meisten weiteren Ländern und sind Ansprechpartner für ihr jeweiliges Territorium.

Der IT-Freiberufler, der seinen Namen als Marke registrieren lässt, hat davon erst einmal recht wenig. Wenn allerdings ein anderer Dienstleister mit dem gleichen Namen sich vorher registriert und in die Markenrolle eingetragen wird, könnte dieser im Extremfall die Benutzung des eigenen Namens verbieten. Auch Forderungen nach Zahlung von Lizenzgebühren, Abmahn-Gebühren oder Prozesse können daraus erwachsen. Deshalb ist jetzt die richtige Zeit, seinen eigenen Namen noch als erster eintragen zu lassen.

 

Wirtschaftliche Bedeutung durch das Internet

 

 

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80331 München
Tel. (089) 2195-0

Technisches Informationszentrum Berlin
Gitschiner Str. 97
10696 Berlin
Tel. (030) 25992-0

Dienststelle Jena
Goethestr. 1
07743 Jena
Tel. (03641) 40-54

Adressen von Patentanwälten über:

Deutsche Patentanwaltskammer
Postfach 26 01 08
80058 München