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  WIRTSCHAFT - ALLGEMEIN
     
   

Heiße Diskussion: Gewerbesteuer für Freiberufler

 

 

 

In der Diskussion um die Reform der Gemeinde-finanzen rückt die Gewerbesteuer zusammen mit Freiberuflern in den Mittelpunkt. In der Bundesrepublik gibt es mehr als 760 000 Betroffene - darunter auch alle IT-Selbständigen, jedoch besonders jene, die vom Finanzamt das Prädikat "Freiberufler" erhalten haben.

Normen für den Freiberufler

Bisher zahlten viele der IT-Spezialisten notgedrungen Gewerbesteuer. Die Finanzbehörde hatte sie nicht als freiberuflich eingestuft. Ein kleinerer Teil hat das begehrte Prädikat "Freiberufler" erhalten. Allerdings bleibt auch für diese selbständigen Informatiker ein hohes Restrisiko bestehen. Denn das leidige Thema "Gewerbesteuer" ist vielschichtig und Kriterien der Abgrenzung zwischen Gewerbesteuerpflicht sowie Freiberuflichkeit sind nach wie vor unscharf. Selbst wenn das Finanzamt bereits den Status "Freiberufler" zuerkannt hat, kann diese Einstufung jederzeit wieder in Frage gestellt werden. Geregelt ist die Freiberuflichkeit als grundlegende Norm in § 18 I 1 EStG. Festgelegt ist diese gesetzliche Normierung des Freiberuflers im Rahmen eines Kataloges. Bei der Abgrenzung der IT-Freiberufler gegenüber Gewerbe-treibenden legt die Rechtsprechung des Bundes-finanzhofes strenge Maßstäbe an.

 

Unterscheidung zwischen Anwendungs- und Systementwickler

Dabei unterscheiden die Finanzämter allgemein zwischen Anwendungs- und Systementwicklern oder entsprechenden Beratern. In aller Regel wird der Anwenderberater als gewerblich abgestempelt. Aller-dings gibt es seit kurzem eine Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz, die auch einen Anwendungsberater als echten Freiberufler einstuft. Seine Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine Arbeit ähnelten stark der Systemprogrammierung, lautet die Begründung. Die Richter sprachen von profunden Kenntnissen ganz ähnlich der Ingenieurwissenschaft sowie dem Wissen, schwierige Sachverhalte zu analysieren und sie in Pflichtenheften aufzuarbeiten. Zu den wichtigen Urteilen, wie die Rechtsprechung die Beschäftigung mit Systemsoftware sowie Anwendungssoftware einstuft und auf freiberuflich oder gewerblich plädiert, gehören

  • die Aussage über Anforderungen, die an die Ausbildung des Systemsoftwareentwicklers gestellt werden müssen (BFH v.7.12.1989, RhlPfalz vom 16.5.2002 4 K 1375/01)
  • eine Feststellung über Anwendungsprogramme (BFH U.v.3.7.1987 III R 147/86) sowie
  • die Einordnung nach Kenntnissen von Anwendungsprogrammierer und Systemsoftwareentwickler im Vergleich zur Ingenieurwissenschaft (FG Baden Württemberg Urteil vom 11.7.2001 2 K 187/99).

IT-Selbständige begannen auf eine leichtere Ein-stufung als "freiberuflich" und den damit verbundenen Vorteilen zu hoffen.


Aktuelle Pläne zur Gewerbesteuer für Freiberufler

Doch aktuelle Pläne des Bundesfinanzministeriums scheinen diese mögliche Erleichterung zunichte zu machen. Die Zeitung "Die Welt" hatte Anfang Oktober berichtet, das Ministerium habe sich bereits darauf festgelegt, die Gewerbesteuer künftig auf die rund 76.0000 Freiberufler auszudehnen. Allerdings demen-tierte dies das Bundesfinanzministerium. Das Ressort hätte noch über keine bereits Veränderungen bei der Gewerbesteuer entschieden. Alle derzeit diskutierten Pläne seien nichts weiter als Arbeitsgrundlagen.

 

Verdi-Gewerkschaft fordert Gewerbesteuer für Freiberufler

Besonders Städte und Gemeinden sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) plädieren für eine Gewerbesteuer in veränderter Form. Frank Bsirske, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, brachte es auf den Punkt: "Künftig sollen Freiberufler ebenso wie Unternehmen Gewerbesteuer an die Kommunen abführen." Schließlich ginge es um die "Mitfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Auf-gaben". Ins gleiche Horn stößt der Deutsche Städtetag. "Alle Wirtschaftseinheiten sollten einbezogen werden", bekräftige Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Demgegenüber fordern Wirtschaftsorganisationen, der Steuerberaterverband und verschiedene Steuer-rechtler, die Gewerbesteuer abzuschaffen.
Zudem scheint eine Verbreiterung der Bemessungs-grundlage wahrscheinlich. Neben Zinsen für lang-fristige Darlehen und den Gehältern der Geschäfts-führer werden dann die Lohnsumme sowie Mieten und Zinsen zum Gewerbeertrag hinzugerechnet. Vertreter der Wirtschaft befürchten außerdem, dass die geltenden Freibetragsgrenzen wieder gesenkt werden konnten.

 

Zwischenbericht stellt verschiedene Modelle auf

Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen, die Bundesfinanzminister Hans Eichel eingesetzt hat. Vertreter aus Bund, Ländern und Gemeinden, Gewerk-schaften und der Wirtschaft sollen bis zum Sommer des kommenden Jahres ein Ergebnis vorlegen.
Derzeit zahlt nur ein Bruchteil der Gewerbebetriebe überhaupt Gewerbesteuer. Städte und Gemeinden beklagen in Folge der schlechten Konjunktur einen massiven Einbruch ihrer Steuereinnahmen. Experten sollen nun die Auswirkungen berechnen, die sich aus einer Reform der Gewerbesteuer für verschiedene Typen von Gemeinden ergeben.
Eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Erhöhung kommunaler Einnahmen beschäftigt, skizzierte in einem Zwischenbericht zehn verschiedene Modelle. Alle gehen davon aus, den Kreis der Steuerpflichtigen zu erweitern. Dazu gehören auch die bislang von der Gewerbesteuer ausgenommenen Freien Berufe. Zum Jahreswechsel 2004 könnte das neue Recht in Kraft treten.