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| WIRTSCHAFT - ALLGEMEIN | ||
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Heiße Diskussion: Gewerbesteuer für Freiberufler |
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In der Diskussion um die Reform der Gemeinde-finanzen rückt die
Gewerbesteuer zusammen mit Freiberuflern in den Mittelpunkt. In der Bundesrepublik
gibt es mehr als 760 000 Betroffene - darunter auch alle IT-Selbständigen,
jedoch besonders jene, die vom Finanzamt das Prädikat "Freiberufler"
erhalten haben.
Bisher zahlten viele der IT-Spezialisten notgedrungen Gewerbesteuer. Die Finanzbehörde hatte sie nicht als freiberuflich eingestuft. Ein kleinerer Teil hat das begehrte Prädikat "Freiberufler" erhalten. Allerdings bleibt auch für diese selbständigen Informatiker ein hohes Restrisiko bestehen. Denn das leidige Thema "Gewerbesteuer" ist vielschichtig und Kriterien der Abgrenzung zwischen Gewerbesteuerpflicht sowie Freiberuflichkeit sind nach wie vor unscharf. Selbst wenn das Finanzamt bereits den Status "Freiberufler" zuerkannt hat, kann diese Einstufung jederzeit wieder in Frage gestellt werden. Geregelt ist die Freiberuflichkeit als grundlegende Norm in § 18 I 1 EStG. Festgelegt ist diese gesetzliche Normierung des Freiberuflers im Rahmen eines Kataloges. Bei der Abgrenzung der IT-Freiberufler gegenüber Gewerbe-treibenden legt die Rechtsprechung des Bundes-finanzhofes strenge Maßstäbe an.
Unterscheidung zwischen Anwendungs- und Systementwickler Dabei unterscheiden die Finanzämter allgemein zwischen Anwendungs- und Systementwicklern oder entsprechenden Beratern. In aller Regel wird der Anwenderberater als gewerblich abgestempelt. Aller-dings gibt es seit kurzem eine Entscheidung des Finanzgericht Rheinland-Pfalz, die auch einen Anwendungsberater als echten Freiberufler einstuft. Seine Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine Arbeit ähnelten stark der Systemprogrammierung, lautet die Begründung. Die Richter sprachen von profunden Kenntnissen ganz ähnlich der Ingenieurwissenschaft sowie dem Wissen, schwierige Sachverhalte zu analysieren und sie in Pflichtenheften aufzuarbeiten. Zu den wichtigen Urteilen, wie die Rechtsprechung die Beschäftigung mit Systemsoftware sowie Anwendungssoftware einstuft und auf freiberuflich oder gewerblich plädiert, gehören
IT-Selbständige begannen auf eine leichtere Ein-stufung als "freiberuflich" und den damit verbundenen Vorteilen zu hoffen. Aktuelle Pläne zur Gewerbesteuer für Freiberufler Doch aktuelle Pläne des Bundesfinanzministeriums scheinen diese mögliche Erleichterung zunichte zu machen. Die Zeitung "Die Welt" hatte Anfang Oktober berichtet, das Ministerium habe sich bereits darauf festgelegt, die Gewerbesteuer künftig auf die rund 76.0000 Freiberufler auszudehnen. Allerdings demen-tierte dies das Bundesfinanzministerium. Das Ressort hätte noch über keine bereits Veränderungen bei der Gewerbesteuer entschieden. Alle derzeit diskutierten Pläne seien nichts weiter als Arbeitsgrundlagen.
Verdi-Gewerkschaft fordert Gewerbesteuer für Freiberufler Besonders Städte und Gemeinden sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) plädieren für eine Gewerbesteuer in veränderter Form.
Frank Bsirske, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, brachte
es auf den Punkt: "Künftig sollen Freiberufler ebenso wie Unternehmen
Gewerbesteuer an die Kommunen abführen." Schließlich ginge
es um die "Mitfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Auf-gaben".
Ins gleiche Horn stößt der Deutsche Städtetag. "Alle
Wirtschaftseinheiten sollten einbezogen werden", bekräftige
Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Demgegenüber fordern
Wirtschaftsorganisationen, der Steuerberaterverband und verschiedene Steuer-rechtler,
die Gewerbesteuer abzuschaffen.
Zwischenbericht stellt verschiedene Modelle auf Dreh- und Angelpunkt der Diskussion ist eine Kommission zur Reform der
Gemeindefinanzen, die Bundesfinanzminister Hans Eichel eingesetzt hat.
Vertreter aus Bund, Ländern und Gemeinden, Gewerk-schaften und der
Wirtschaft sollen bis zum Sommer des kommenden Jahres ein Ergebnis vorlegen.
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