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MAGAZIN
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| WIRTSCHAFT - ALLGEMEIN | ||
| IT-Politik
aktuell Den Weg zur fairen und sicheren Informations- und Wissensgesellschaft erleichtern |
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Die Bundesregierung will ihr 10-Punkte-Programm "Internet für alle" und ihr Aktionsprogramm zur Innovationsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen entschlossen umsetzen und die Initiative "e-Europe" unterstützen. Den richtigen Rahmen für E-Commerce, Onlinewahlen und Open-Source-Software-Lösungen zu schaffen gehört ebenso dazu, wie der wachsenden Cyber-Kriminalität Riegel vorzuschieben. Alle Parteien bereiten mit ihren politischen Aktivitäten den Boden für einen weiter wachsenden Technologieeinsatz in Wirtschaft und Gesellschaft. Verbunden ist dieser Einsatz mit entsprechenden Projekten zu Konzeption und Implementierung.
Fairer Internetzugang mit zumutbaren Konditionen "Digitale Spaltung der Gesellschaft überwinden - eine Informationsgesellschaft für alle schaffen" fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag. Wie die Koalitionsfraktionen erklärten, dürfe es kein Europa der zwei Geschwindigkeiten in Richtung Informations- und Wissensgesellschaft geben. Der Zugang aller gesellschaftlichen Gruppen zu den Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten müsse gewährleistet sein. Dies sei zentrale Voraussetzung für die Aufhebung der digitalen Teilung. Nur wenn Inhalte und Dienstleistungen den Bürgern unter zumutbaren Konditionen im Netz geboten würden, fände die moderne Informationsgesellschaft eine stabile Basis. Des Weiteren dürfe niemandem aus technischen oder finanziellen Gründen der Zugang zu leistungsfähigen Netzwerken verwehrt sein. Weder dürfe die regionale Infrastruktur einen Zugang erschweren, noch die Auswahl der Anbieter regional eingeschränkt sein. Sinkende Herstellerpreise und Gebühren hätten den Zugang und die Nutzung der neuen Medien und Technologien erleichtert. Nun müssten die Voraussetzungen für einkommensschwache und andere Gruppen weiter verbessert werden. Ein freier Zugang zu Informationen des öffentlichen Lebens ist nach Auffassung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ebenso zu gewährleisten, wie ein fairer Zugang mit zumutbaren Konditionen. Dann könnten hochwertige Inhalte und Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangebote, wissenschaftliche Fachinformationen oder E-Commerce-Angebote abgerufen werden. Ebenfalls entscheidend ist für die Koalitionsfraktionen der sichere Zugang unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Der Datenschutz müsse modern, anwendbar und vor allem verständlich und wahrnehmbar gestaltet werden.
Informationsfreiheitsgesetz bald vorlegen Zur informationellen Selbstbestimmung und dem Recht auf Informationszugang sei baldigst der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes vorzulegen, betonen die Koalitionsfraktionen. Unabdingbar sei dafür ein vergleichbares Datenschutzniveau auf europäischer und internationaler Ebene beim elektronischen Geschäftsverkehr und bei der Wahrung des Verbraucherschutzes. Im Interesse des sicheren Zugangs müsse auch ein verstärkter Einsatz von Open-Source-Software-Lösungen in der Bundesverwaltung vorangebracht werden. Schließlich sei der Zugang zum Wissens- und Bildungsangebot der Hochschulen, Berufsschulen und Bibliotheken zügig und mit Bund-Länder-Kooperationen voranzutreiben. Zugang und Beteiligung am demokratischen Gemeinwesen sollen durch entsprechende Initiativen forciert werden. Die Modernisierung der Verwaltung sei mit Nachdruck voranzutreiben und der Reformbedarf in der bestehenden Medien- und Kommunikationsordnung müsse gründlich geprüft werden. Die Bundesregierung plant, dazu eine eng abgestimmte Bund-Länder-Initiative zur Koordination der verschiedenen Ansätze in Gang zu bringen.
Anforderungen für Onlinewahlen Den Weg zur demokratischen Informations- und Wissensgesellschaft markieren auch Regelungen für Onlinewahlen. Die Regierung soll daher die Anforderungen des Grundgesetzes dazu darstellen. Dies forderte die CDU/CSU in einem Antrag. Die Fraktion erklärte, etwa 20 Millionen Deutsche würden regelmäßig das Internet zur Kommunikation oder Informationsbeschaffung nutzen. Durch die stetig wachsende Zahl von Internetnutzern könnten Onlinewahlen daher geeignet sein, großen Bevölkerungsgruppen eine moderne Möglichkeit der Wahlbeteiligung anzubieten. Eine Onlinewahl könne der Zahl von Nichtwählern entgegenwirken und böte schnellere Wahlergebnisse sowie die Chance auf sinkende Wahlkosten.
Übereinkommen zur Datennetzkriminalität (Draft Convention on Cyber-Crime) Die Informations- und Wissensgesellschaft hat auch ihre Schattenseiten: die Internet-Kriminalität. Sie habe eine bisher unbekannte internationale Dimension erreicht und stelle eine völlig neue Herausforderung für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar. Dies erklärte die Regierung auf eine Große Anfrage der CDU/CSU zum "wirksamen Schutz vor Computerattacken". Grenzüberschreitende Kriminalität könne durch nationale Maßnahmen nur bedingt erfolgreich bekämpft werden. Daher bilde die Vorbereitung des Übereinkommens zur Datennetzkriminalität (Draft Convention on Cyber-Crime) auf der Ebene des Europarates einen besonderen Schwerpunkt. Zudem müsse die Wirtschaft vor allem sichere Systeme, Produkte und Komponenten zur technischen Prävention entwickeln und anbieten. naler wie auch internationaler Zusammenarbeit leisten sogenannte CERTs (Computer Emergency Response Team) Unterstützung bei Sicherheitsproblemen sowie bei der Schwachstellenanalyse. Darüber hinaus stellt eine Task Force "Sicheres Internet" Art und Umfang von Bedrohungen fest und verringert so Schäden für die Informationsgesellschaft. International besteht beim materiellen Strafrecht Ergänzungsbedarf, erklärt die Regierung weiter. So sei der unerlaubte Zutritt zu Computersystemen (Hacking), das Ausspähen von Daten und das unbefugte Erfassen und Aufzeichnen von Datenübertragungen neu zu prüfen. Ein möglicher Straftatbestand könne auch das "In-Verkehr-Bringen" von Programmen sein, die Computerdelikte ermöglichen. Die Kriminalstatistik weise bei Computersabotage und Datenveränderung im Zeitraum 1990 bis 1999 eine Aufklärungsrate zwischen 30,9 und 57,6 Prozent auf.
Elektronische Unterschrift im modernen Geschäftsverkehr Im Hinblick auf den zunehmenden Cyber-Crime bleibt Internet-Sicherheit die größte Herausforderung. Eine Möglichkeit, sie sicherzustellen, bietet die elektronische Unterschrift. Im modernen Geschäftsverkehr wird dabei zweigleisig vorgegangen. Künftig ist auch die Namensunterschrift nachzubilden. Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses hat der Bundestag das "Gesetz zur Anpassung von Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäfteverkehr" entsprechend geändert. Zusätzlich zur im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Schriftform wird neben der elektronischen Form auch eine Textform eingeführt. Somit ist die eigenhändige Unterschrift nicht immer nötig. In Zukunft muss das Ende einer Erklärung in Textform durch "Nachbildung einer Namensunterschrift oder anders" erkennbar sein. Außerdem sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Übermittlung sämtlicher elektronischer Dokumente im Gerichtsverfahren zu regeln. Die digitale Signatur ist nach Ansicht von Experten sehr viel schwerer zu fälschen als eine eigenhändige Unterschrift. Mit der elektronischen Unterschrift könnten Privatpersonen daher problemlos Waren im Internet bestellen oder elektronische Formulare an Behörden weiterleiten. Auch beim Datenaustausch zwischen Firmen und beim Zahlungsverkehr soll die digitale Signatur die Echtheit der Dokumente garantieren. Die digitale Signatur ist auf einer Chip-Karte gespeichert, die über ein Lesegerät an den Computer angeschlossen wird. Um Dokumente mit einer elektronischen Unterschrift zu öffnen, benötigt man einen Code, den sogenannten öffentlichen Schlüssel, der im Internet abrufbar ist. Mit dem neuen Signaturgesetz, das im Juli in Kraft getreten ist, sei eine elektronische Unterschrift nun genauso sicher wie ein handschriftlicher Namenszug. |