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Bis zu 45 Prozent lassen sich beim Neuwagenkauf im europäischen
Ausland sparen. Dieses Ergebnis des jüngsten EU-Berichtes vom 23.
7. 2001 über die Neuwagenpreise in Europa ist für den mobilen
Freiberufler nicht ohne interessante Aspekte.
Innerhalb der EU gibt es große Unterschiede bei Preisen für
Neuwagen. Das hat die EU in ihrem Auto-Preis-Report festgestellt. Demnach
müssen Autokäufer in Deutsch-land für die meisten Modelle
weiterhin besonders viel zahlen. Die EUREGIO Grenz-überschreitende
Verbraucherberatung (EGV) in Gronau hat nachgerechnet. Sie ermittelte
beispielsweise beim Kauf eines BMW 318i einen Preisvorteil von rund 4.600
Mark in den Niederlanden und 6.100 Mark in Dänemark. Den Audi A6
finden Käufer nach der Rechnung der EGV Gronau rund 5.700 Mark günstiger
in den Niederlanden und sage und schreibe 14.000 Mark günstiger in
Dänemark. Spitzenreiter in Sachen Preisunterschied ist der Opel Vectra.
Er wird in Finnland 13.900 Mark, in den Niederlanden 6.700 Mark und in
Dänemark 16.000 Mark preiswerter als in Deutschland angeboten.
Der Import von Neufahrzeugen aus dem Ausland funktioniert in der Regel
unproblematisch. Dazu beigetragen hat die so genannte EU-Betriebserlaubnis,
die Hersteller seit 1996 für jedes neu in den Verkehr gebrachte Fahrzeug
beantragen müssen. Mit diesem Zertifikat können im europäischen
Ausland gekaufte Neuwagen ohne weitere technischen Prüfungen zugelassen
werden. Doch wie immer kann der Teufel im Detail liegen.
Suche nach Händleradressen
Erster Schritt beim Autokauf im Ausland: die Suche nach Händleradressen.
Telefonnummern und Anschriften findet man in den internationalen Händlerverzeichnissen
der jeweiligen Marken oder beispielsweise in den Annoncenteilen von Autozeitschriften
in den einzelnen Ländern. Ein Händlerverzeichnis kann man beim
Werk oder Importzentrum des Herstellers anfordern. Inzwischen sind auch
die meisten Automobilhersteller in den jeweiligen Ländern mit Händlerverzeichnissen
im Internet zu finden.
Rechtliche Situation
Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen den Autokauf im Nachbarland.
Auch Privatleute dürfen Fahrzeuge aus allen Mitgliedsländern
der Europäischen Union nach Deutschland importieren. Eine Garantie
bleibt nach der Einfuhr bestehen.
Steuerliche Aspekte
Schon seit einigen Jahren fällt beim Warenverkehr innerhalb der Europäischen
Union kein Zoll mehr an. Die Besteuerung erfolgt in der Regel im Kaufland.
Beim Erwerb von Neuwagen im Ausland ist das jedoch anders. Wer ein Auto
in Belgien oder in den Niederlanden kauft, um es nach Deutschland zu bringen,
der muss nicht dort, sondern erst im Inland die Mehrwertsteuer bezahlen.
Für die Steuer ist wichtig, ob ein Neuwagen oder Gebrauchtwagen gekauft
und ob dieser bei einem Händler oder bei Privatleuten erstanden wurde.
Aus steuerlicher Sicht ist innerhalb der Europäischen Union ein Fahrzeug
ein Neuwagen, solange es nicht länger als sechs Monate zugelassen
ist oder nicht mehr als 6.000 Kilometer gefahren wurde.
Kauft man als Privatperson
· einen Neuwagen
· bei einem Händler oder einer Privatperson aus Belgien oder
den Niederlanden, fällt die ausländische Steuer nicht an. Die
deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 16 Prozent muss man innerhalb
von zehn Tagen beim deutschen Finanzamt bezahlen.
Kauft man als Privatperson
· einen Gebrauchtwagen
· bei einer Privatperson oder einem Händler aus Belgien oder
den Niederlanden,
wird die (im Preis enthaltene) ausländische Steuer fällig. In
Deutschland fällt jedoch keine Mehrwertsteuer mehr an.
Steuern und Abgaben
Beispielsweise beträgt der Mehrwertsteuersatz in Belgien 21 Prozent.
Weitere Abgaben fallen nicht an. In den Niederlanden wiederum liegt die
Mehrwertsteuer bei 19 Prozent.
Garantieleistungen im gesamten europäischen Raum
Nach den Händlerverträgen der Automobilwerke und Generalimporteure
sind Vertragshändler verpflichtet, alle Garantieleistungen im gesamten
europäischen Raum zu erbringen, egal wo der Wagen ursprünglich
gekauft wurde. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Erstzulassung. Wenn
der Wagen bereits eine Tageszulassung hatte, gilt dieser Termin als Fristbeginn.
Wichtige Voraussetzung, um den Anspruch auf Garantieleistungen durchsetzen
zu können: Übergabedatum, Händlerstempel und Unterschrift
des ausliefernden Vertragshändlers müssen im Serviceheft enthalten
sein. Ohne diesen Nachweis können Garantiearbeiten leicht abgelehnt
werden.
Ermittlung des Importpreises
Die Vertragshändler der Automobilhersteller lassen sich in Sachen
Verdienst natürlich nicht gerne in die Karten schauen. Deshalb ist
es leider so gut wie unmöglich, den Nettopreis im jeweiligen Land
schlicht zu erfragen. Ohne Taschenrechner kommt man kaum aus. Die Preise
im jeweiligen Land sind Endpreise. Als Importeur eines Neuwagens muss
man die in diesen Preisen enthaltenen Steuern nicht bezahlen. Zur Ermittlung
des Importpreises muss man:
1. den Nettopreis im jeweiligen Land ermitteln,
2. diesen in deutsche Währung umrechnen,
3. 16 Prozent deutsche Mehrwertsteuer addieren und
4. sonstige Kosten berücksichtigen, zum Beispiel für die erforderlichen
Importpapiere, den Transport des Fahrzeugs und die Abwicklung aller Formalitäten.
Wichtig: Man darf nicht vergessen, Rabatte, die auf den Listenpreis gewährt
wurden, in die Rechnung einzubeziehen. Beim Preisvergleich muss auch die
Ausstattung berücksichtigt werden. Dies geschieht am besten anhand
der Originalpreislisten. Oftmals sind kleinere Wagen in den Nachbarländern
meist nicht so gut ausgestattet wie in Deutschland - und das bei gleicher
Typenbezeichnung.
Dokumente beim Kauf
Hat man einen Neuwagen gekauft, benötigt man für das deutsche
Finanzamt und auch für die Zulassung den Kaufvertrag sowie die Originalrechnung.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte man in den Kaufvertrag immer die
Fahrgestellnummer, das letzte Kennzeichen, den Namen und die Anschrift
des Vorbesitzers eintragen lassen. Kauft man den Gebrauchten von privat,
sollte man sich den Ausweis zeigen lassen und den Namen, die Anschrift
sowie die Ausweisnummer in den Kaufvertrag übertragen.
Bei Neufahrzeugen wird meist eine EU-Betriebserlaubnis mitgeliefert. Der
internationale Name lautet Certificate of Conformity (COC). War das Fahrzeug
bereits zugelassen, bekommt man den Fahrzeugbrief. Da manche Zulassungsstellen
in Deutschland die Vorlage des Ursprungszeugnisses oder des ausländischen
Fahrzeugbriefes für die Zulassung zwingend vorschreiben, sollte man
sich dieses Dokument beim Kauf auf jeden Fall aushändigen lassen.
Für die Zulassung von ausländischen Gebrauchtwagen verlangen
deutsche Zulassungsstellen hin und wieder das ausländische Nummernschild.
In den Niederlanden kann man sich zum Beispiel das Kennzeichen vom Verkäufer
geben lassen. In Belgien werden die Autokennzeichen personenbezogen erteilt
und können daher nicht mitgenommen werden.
Mit dem Fahrzeug nach Deutschland
Nach dem Kauf stellt sich die Frage des Heimtransports. Gebrauchtwagen
sollte man, um Pannen zu vermeiden, immer auf einem Anhänger (Trailer)
transportieren. Je nach Region und Vermieter kann man sich einen geeigneten
Hänger für 50 bis 70 Mark pro Tag leihen.
Neufahrzeuge können auch auf den eigenen vier Rädern über
die Grenze gefahren werden. Mit dem Händler muss die Vereinbarung
getroffen werden, dass er dem Käufer nach Lieferung des Autos vom
Werk oder Importeur die für die Zulassung erforderlichen Papiere
zusendet. Einige ausländische Händler sind so entgegenkommend,
dass sie das neue Fahrzeug bis zur Grenze transportieren. Dann kann die
Fahrt mit dem deutschen nationalen Überführungskennzeichen weitergehen.
Da die Richtlinien von den einzelnen Zulassungsstellen unterschiedlich
ausgelegt werden, sollte man sich vorher erkundigen, welche Papiere für
die Erteilung des Überführungskennzeichen notwendig sind.
Mehrwertsteuer und Anmeldung in Deutschland
Zunächst muss nach einem Neuwagenkauf im europäischen Ausland
die Mehrwertsteuer beim örtlichen deutschen Finanzamt bezahlt werden.
Die Steuer ist innerhalb von zehn Tagen nach Kaufdatum zu entrichten.
Für die anschließende Anmeldung eines Fahrzeuges mit EU-Betriebserlaubnis,
verlangen die Zulassungsstellen lediglich noch eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Diese ist beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg für knapp 30 Mark
erhältlich. Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis müssen in jedem
Fall vor der Zulassung noch zum TÜV, um ein Vollgutachten erstellen
zu lassen. Und hier kann es Probleme geben. Ein Beispiel: Golf ist in
Europa nicht gleich Golf. Es gibt möglicherweise Unterschiede bei
den Sicherungen, andere Leuchtmittel bei den Scheinwerfern, den Bremslichtern
oder den Blinkern. Der Wagen muss also rundherum den deutschen Vorschriften
entsprechen, nur dann bekommt er den Segen des TÜVs. Achtung: Die
Beschriftung im Wageninneren ist in der Landessprache gehalten. Möglicherweise
zeigt der Tacho dann Meilen statt Stundenkilometer an.
Der Kauf per Direktimporteur
Wenn diese Mühe zu groß erscheint, kann man auch zu einem Direktimporteur
gehen. Der erledigt den ganzen Papierkram und stellt das Auto schlüsselfertig
vor die Tür. Natürlich will er für seine Leistung auch
bezahlt werden. Das heißt, sagenhafte Preisnachlässe werden
eher die Ausnahme sein. Laut ADAC sind über einen Direktimporteur
Preisnachlässe von bis zu 15 Prozent, in Ausnahmefällen bis
zu 20 Prozent herauszuhandeln.
Warum Neuwagen in anderen Ländern billiger sind
Grundlage des Reports sind Netto-Preise vor Steuern. Die Faustregel lautet:
Überall da, wo hohe Steuern anfallen, ist der Netto-Preis niedrig.
Wie die Beispiele im Auto-Preis-Report zeigen, kostet in Finnland ein
Mittelklassewagen netto deutlich weniger als in Deutschland. Durch die
hohen Steuern muss ein Finne trotzdem am Ende mehr dafür auf den
Tisch des Autohauses legen. Der Vorteil für Bürger aus anderen
EU-Ländern: Wer ein Auto mit in sein Heimatland nimmt, kann zumindest
einen Teil dieser hohen Steuern sparen und dadurch von dem niedrigen Nettopreis
profitieren.
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