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  RATGEBER STEUERN
     
    Kleinere Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer während der Fußball-WM können steuerfrei gestaltet werden
     
   

Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft (WM) in Südafrika sind steuerlich die üblichen Events und geldwerten Vorteile zu betrachten. Wie bereits in früheren Beiträgen auch anlässlich der letzen WM 2006 in Deutschland erläutert kommen dabei u.a. reine Betriebsveranstaltungen (Beachtung der 110-Euro-Brutto-Grenze je Arbeitnehmer), Zuwendung von Eintrittskarten (Beachtung der 35-Euro-Grenze für Geschenke), VIP-Veranstaltungen (Vereinfachungsregelung des BMF-Schreibens vom 26.05.2006, IV B 2 - S 2144 - 42/06 mit der pauschalen und für beide Seiten abgeltenden 40%- Werbeausgaben / 30% Bewirtungsaufwendungen / 30% Geschenkausgaben-Regelung) bis hin zu großen Event-Reisen nach Südafrika (eventuell mit großer Vorsicht anzuwendender Pauschalbesteuerung von 30% nach § 37b Einkommensteuergesetz) in frage.

   

   

Das Problem:

   

Kann die Zurverfügungstellung von Fernsehgeräten und anderen Aufmerksamkeiten während der WM durch den Arbeitgeber zu geldwerten Vorteilen führen?

     
   

Anwendbare Regelung der Finanzverwaltung:

   

In Bezugnahme auf die Lohnsteuerrichtlinie (LStR) 19.6 Absatz 2 kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das Anmieten und Aufstellen von Fernsehgeräten während der WM und die Gewährung von Getränken, Genussmitteln und (angemessenen) Speisen durch den Arbeitgeber zu keinen lohnsteuer- und ggf. sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteilen führt. Hierbei ist auf das überwiegend eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers abzustellen, der mit diesen Aufmerksamkeiten die Arbeitsabläufe auch während der WM gewährleisten will bzw. muss.

     
   

Ratschlag:

   

(Mindestens) immer dann, wenn die betriebliche (Kern-) Arbeitszeit sich wesentlich mit den - teilweise schon mittags stattfindenden - Fußballübertragungen überschneidet kann der Arbeitgeber mit der (vermutlich steuerfreien) Gewährung solcher Annehmlichkeiten dazu beitragen, dass die fußballinteressierten Arbeitnehmer gern an ihrem Arbeitsplatz bleiben, ohne regelmäßig über Sonderurlaubswünsche nachzudenken.