RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Für das Problem des separaten Frühstücksausweises auf Hotelrechnungen gibt es eine Übergangslösung
     
   

Durch das am 18.12.2009 vom Bundesrat verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz sank ab 01.01.2010 die Umsatzsteuer auf reine Beherbergungsleistungen von 19% auf 7%. Von dieser Steuersenkung ausdrücklich nicht betroffen sind alle anderen Leistungen wie z. B. Telefon-, Internet- und TV-Nutzung, Getränkeversorgung, Überlassung von Tagungsräumen -sofern nicht kostenlos- und insbesondere alle Verpflegungsleistungen, also auch das Frühstück. In diesem Sinne können solche (Neben-) Leistungen nicht mehr im Übernachtungspreis enthalten sondern müssen grundsätzlich auf der (Hotel-) Rechnung separat ausgewiesen sein.

   

   

Das Problem:

   

Wie ist zu verfahren, wenn das Frühstück bisher im Übernachtungspreis enthalten war und weiterhin nicht separat ausgewiesen ist?

     
   

Entscheidung des Gerichts:

   

Als Hilfe zur Abgrenzung zwischen ermäßigt besteuerter Übernachtungsleistung und nicht begünstigten anderen Leistungen (wie z.B. das Frühstück) hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe unter www.ofd-karlsruhe.de eine Übergangsregelung bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung veröffentlicht. Danach ist es in den Fällen in denen das Frühstück bisher automatisch im Übernachtungspreis enthalten war, nicht zu beanstanden, wenn der (Hotel-) Unternehmer in Anlehnung an die lohnsteuerlichen Regelungen einen Betrag von 4,80 Euro (brutto) für das Frühstück ansetzt (bzw. im "Notfall" der Rechnungsempfänger dies aus dem Gesamtpreis herausrechnet.

     
   

Ratschlag:

   

Wurde das Frühstück auch schon bisher separat berechnet, so ist diese Vereinfachungsregel nicht anwendbar. Problematisch wird es sicher auch in den Fällen, in denen das Frühstück zwar im Übernachtungspreis enthalten war, andererseits aber jederzeit externe Gäste nur zum Frühstücken kommen konnten und dafür ein offizieller Preis existierte. Hier ist die Kalkulation des Hotels im Prinzip offen gelegt und damit (vermutlich) auch für den separaten Frühstücksausweis in der Hotelrechnung (weitestgehend) heranzuziehen.