|
RATGEBER
|
||
| RATGEBER STEUERN | ||
| Ab 01.01.2010 gilt für alle Einkunftsarten wieder die (alte) Grenze von 410 Euro für geringwertige Wirtschaftsgüter | ||
|
Durch das am 17.08.2007 verkündete Unternehmensteuerreformgesetz 2008 kam es ab 01.01.2008 zu einer Neuregelung der sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter = GwG. Danach wurde bei den Gewinneinkunftsarten die Grenze für sofort als Aufwand zu verbuchende GwG auf 150 Euro herabgesetzt. Für Gegenstände zwischen 150 und 1.000 Euro muss ein Sammelposten im Anlagevermögen gebildet werden, der zwingend linear über 5 Jahre abzuschreiben ist (sogar unabhängig davon ob diese Gegenstände in diesen 5 Jahren im Unternehmen verbleiben oder nicht). |
||
|
Das Problem: |
||
|
Inwieweit hat das am 18.12.2009 im Bundesrat verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Sonderregelung für GwG erneut verändert? |
||
|
Gesetzliche Regelung ab 01.01.2010: |
||
|
Das ab 01.01.2010 geltende Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht ein für jedes Kalenderjahr einheitlich anzuwendendes Wahlrecht vor. Danach können GwG bis 410 Euro sofort und Gegenstände größer 410 Euro nur normal entsprechend ihrer Nutzungsdauer (AFA-Tabelle) abgeschrieben werden. Als Alternativen können alle Gegenstände bis 1.000 Euro über den Sammelposten erfasst werden oder bis 150 Euro sofort abgeschrieben und von größer 150 Euro bis 1.000 Euro in den Sammelposten eingestellt werden. |
||
|
Ratschlag: |
||
|
Steuerpflichtige, die sich in einer guten Gewinnsituation befinden, sollten die erste Variante (Sofortabschreibung bis 410 Euro) wählen. Nur in einem unterdurchschnittlichen Gewinnjahr oder einer Verlustsituation ist i.d.R. über die generelle Kostenverteilung über 5 Jahre über den Sammelposten nachzudenken. Wichtig ist, dass in der Buchhaltung die Zugänge je Kalenderjahr so gebucht werden, dass die Entscheidung welche Variante für das dann abgelaufene Jahr zu wählen ist, erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung gefällt werden muss. D.h., ein Zugangskonto für die Gegenstände bis 150 Euro, ein Zugangskonto für Gegenstände größer 150 Euro bis 410 Euro und ein Zugangskonto für Gegenstände größer 410 Euro bis 1.000 Euro. |
||