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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Von der Krise betroffene Selbständige und Unternehmen sollen von den Finanzämtern möglichst kulant behandelt werden | ||
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Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen i. d. R. bis zum 10. des Folgemonats angemeldet und bezahlt, Ertrag-Steuervorauszahlungen jeweils quartalsweise (Einkommen- und Körperschaftsteuer zum 10.3./ 10.6./ 10.9./ 10.12.; Gewerbesteuer zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11.) und Steuernachzahlungen für Vorjahre jeweils 1 Monat nach Bekanntgabe (Umsatzsteuer 1 Monat nach Erklärung!) des Steuerbescheids bezahlt werden. Kommen (selbständige) Steuerpflichtige diesen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann das Finanzamt für die verspätete Abgabe einer Steuererklärung (-anmeldung) einen Verspätungszuschlag, für die verspätete Zahlung einer Steuerschuld einen Säumniszuschlag und für die Nichtabgabe oder -zahlung Zwangsgelder und ggf. Steuerschätzungen festsetzen oder Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Gegen solche Sanktionen können Steuerpflichtige (besser) im Vorhinein z. B. Herabsetzungs-, Stundungs- oder Vollstreckungsaufschub-Anträge oder (schlechter) im Nachhinein Erlass-Anträge stellen, wenn sie dafür entschuldbare und den Steueranspruch des Finanzamts nicht gefährdende Gründe vorbringen können. |
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Das Problem: |
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Wie können Selbständige und Unternehmen in der andauernden Krisenzeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt möglichst zielführend Erleichterungen beantragen? |
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Entscheidung des Gerichts: |
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In einem Brief an die Finanzminister der Länder hat der Bundesfinanzminister (Steinbrück) Ende Mai 2009 darum gebeten, dass die Finanzämter angewiesen werden sollen, in Krisenzeiten möglichst (maximal) kulant mit kleineren und mittleren Unternehmen umzugehen. Insbesondere bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen soll der Ermessensspielraum möglichst weitgehend zugunsten der von der Krise betroffenen Unternehmen und Selbständigen ausgeschöpft werden. |
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Ratschlag: |
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Bei allen in dieser Zeit erfolgenden zuvor beschriebenen Kulanz-Anträgen sollte der Steuerpflichtige immer prüfen, ob ein Zusammenhang mit der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hergestellt werden kann. Falls ja, dann sollte auf dieses aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministers insbesondere dann zunächst telefonisch (später notfalls schriftlich) hingewiesen werden, wenn das zuständige Finanzamt (vorerst) nicht bereit ist, dem Antrag zu entsprechen. |
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