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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Eine steuerlich abzugsfähige doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn der Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt wird | ||
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Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 5 Einkommensteuergesetz (EStG) kann ein Arbeitnehmer oder Selbständiger die Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und dann auch am Beschäftigungsort eine Wohnung unterhält. |
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Das Problem: |
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Kann eine doppelte Haushaltsführung auch durch einen privat veranlassten Wegzug vom Beschäftigungsort begründet werden? |
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Entscheidung des Gerichts: |
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Mit zwei Urteilen vom 05.03.2009 (VI R 23/07, VI R 58/06) hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung dramatisch geändert. Im Gegensatz zu seiner bisherigen Auffassung, dass die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung nicht gegeben sei, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und dann von einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht, lässt der BFH dieses "Modell" nun ausdrücklich zum steuerlichen Abzug zu. Dem Urteil lag u. a. der Fall zugrunde, dass ein lediger Arbeitnehmer seine bisherige Wohnung am Beschäftigungsort beibehielt und gleichzeitig an einen anderen Ort zu seiner (neuen) Freundin zog. |
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Ratschlag: |
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Alle Steuerpflichtigen - egal ob Arbeitnehmer oder Selbständige - mit zwei privaten Wohnsitzen (es müssen also immer zwei Hausstände nachweisbar unterhalten werden) können mit Berufung auf dieses Urteil nun in jedem Fall die Kosten der doppelten Haushaltsführung für den Hausstand am Beschäftigungsort steuerlich geltend machen (Arbeitnehmer als Werbungskosten, Selbständige als Betriebsausgaben). Für alle noch offenen Einkommensteuerveranlagungsfälle (i. d. R. für 2008, eventuell 2007) sollte dies geschehen. |
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