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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Durch die Wiederherstellung der vollständigen Pendlerpauschale werden auch Unfallkosten auf dem Weg Wohnung / Arbeitsstätte wieder rückwirkend ab 2007 steuerlich ansetzbar sein | ||
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In einem im Januar 2009 veröffentlichten Beitrag wurde erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die um die ersten 20 km gekürzte Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt und entschieden hat, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung des § 9 Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) die vollen km wieder rückwirkend zum 01.01.2007 zu gewähren sind. Weiterhin wurden in diesem Beitrag die unterschiedlichen verfahrensrechtlichen Wege dargestellt, um in den rückwirkenden Genuss der vollen Entfernungspauschale zu kommen. Mangels der vom BVerfG quasi angeordneten gesetzlichen Neuregelung blieb aber offen, wie mit höheren Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und eventuell angefallenen Unfallkosten auf dem Weg Wohnung / Arbeitsstätte zu verfahren ist. |
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Das Problem: |
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Wird das Finanzamt auch angefallene Unfallkosten auf dem Weg Wohnung / Arbeitsstätte rückwirkend ab 2007 anerkennen? |
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Vorgesehene gesetzliche Regelung rückwirkend zum 01.01.2007: |
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Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" haben die Regierungsfraktionen (Große Koalition) das notwendige Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt (1. Lesung im Bundestag). Gemäß diesem Entwurf ist also davon auszugehen, dass sowohl Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen) als auch Unfallkosten auf dem Weg Wohnung / Arbeitsstätte wieder ab 2007 abzugsfähig sein werden. |
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Ratschlag: |
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Entsprechend den Erläuterungen im zuvor erwähnten Beitrag (Januar 2009) ist der Verfahrensstand des Jahres 2007 zu klären. Soweit das Jahr steuerlich noch "offen" ist (Vorbehalt der Nachprüfung, noch nicht erledigter Einspruch, Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Pendlerpauschale) sollten im Zusammenhang mit der Änderung der rückwirkend zu gewährenden vollständigen Pendlerpauschale auch eventuell angefallene Unfallkosten auf dem Weg Wohnung/Arbeitsstätte nachträglich geltend gemacht werden. Ist der ESt-Bescheid 2007 bereits bestandskräftig (1 Monat nach Bekanntgabe und ohne Vorbehalte) sollte ein Antrag auf Änderung gestellt werden, der dann (hoffentlich) analog dem Billigkeitsweg für die rückwirkende Gewährung der vollständigen Pendlerpauschale vom Finanzamt positiv beschieden werden sollte. |
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