RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Ein Teil der Steuerentlastungen durch das Konjunkturpaket II wird erst am Jahresende 2009 oder Jahresanfang 2010 wirksam werden
     
   

Im Rahmen des sog. Konjunkturpakets II sind sowohl sozialversicherungs- als auch steuerrechtliche Erleichterungen vorgesehen. So wird ab 01. Juli 2009 der Gesamtbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,9 % (Arbeitgeber 7 %, Arbeitnehmer 7,9 %) gesenkt. Im (Einkommen-) Steuerrecht werden der Grundfreibetrag von 7.664 Euro auf 7.834 Euro erhöht, der Eingangssteuersatz von 15% auf 14 % gesenkt und der Steuertarif dahingehend geändert, dass die sog. "kalte" Progression (steuerliche Verhinderung einer Nettolohnerhöhung zum Inflationsausgleich) gemildert wird. Alle diese Steuererleichterungen werden rückwirkend zum 01. Januar 2009 gewährt, allerdings tritt das erforderliche Gesetz erst zum 01. Juli 2009 in Kraft.

   

   

Das Problem:

   

Wann und auf welchem Weg werden die Steuerpflichtigen in den Genuss der Steuererleichterungen kommen?

     
   

(Zu erwartende) Regelung der Finanzverwaltung:

   

Arbeitnehmer können zum 01. Juli 2009 davon ausgehen, dass im Rahmen ihrer Gehaltsabrechnung der niedrigere Krankenversicherungssatz sowieso aber auch die Steuererleichterungen - quasi zur Hälfte - durch dann geänderte Lohnsteuertabellen (Klassen 1 bis 6) zum Tragen kommen werden. Die volle Entlastung durch die steuerliche Rückwirkung zum 01. Januar wird aber wohl erst am Jahresende durch den Arbeitgeber-Lohnsteuer-Jahresausgleich bewirkt werden können.
Für die Selbständigen ist das Verfahren (noch) offen. Sofern vom Aufwand her vertretbar könnten Herabsetzungsanträge für die letzten beiden Einkommensteuer-vorauszahlungstermine im September und Dezember 2009 gestellt werden (wenn das Finanzamt dies nicht "überraschenderweise" von sich aus veranlasst).

     
   

Ratschlag:

   

Die einfachste und in jedem Fall richtige Lösung wird - sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige - darin bestehen, gleich zu Beginn des Jahres 2010 die Einkommensteuererklärung 2009 zu erstellen und schnellstmöglich bei dem Finanzamt einzureichen. Es sei denn, es ist für den Steuerpflichtigen - aufgrund von wesentlichen noch nicht versteuerten Einkünften (z. B. Kapital- oder Vermietungseinkünfte) - absehbar, dass sowieso eine (wesentliche) Nachzahlung entstehen wird (dann Abgabe ggf. erst zum Jahresende 2010).