RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Durch die (beabsichtigte) Wiedereinführung der degressiven AfA sollten bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens größer 1.000 Euro erst in 2009 angeschafft werden
     
   

Die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die durch dauerhaften Gebrauch der Erzielung von Einkünften dienen, sind auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung zu verteilen. Diese sogenannte Absetzung für Abnutzung (= AfA) von Anlagegütern, betriebswirtschaftlich auch Abschreibung genannt, kann gemäß § 7 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in gleichen Jahresbeträgen erfolgen und wird dann als lineare Abschreibung bezeichnet. Alternativ konnte bis zum 31.12.2007 diese AfA auch in fallenden Jahresbeträgen bemessen werden (§ 7 Absatz 2 EStG). Diese degressive AfA führte dann in den ersten Jahren der Nutzung zu einer höheren und in den späteren Jahren der Nutzung zu einer niedrigeren als der linearen AfA; sie wurde aber per 01.01.2008 steuerlich abgeschafft.

   

   

Das Problem:

   

Sind Investitionen in das Anlagevermögen kurz vor dem Jahresende 2008 steuerlich sinnvoll?

     
   

(Beabsichtigte) gesetzliche Regelung per 01.01.2009:

   

Gemäß dem Entwurf für ein "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (= Konjunkturprogramm) ist so gut wie sicher davon auszugehen, dass die degressive AfA ab 01.01.2009 wieder eingeführt wird. Sie beträgt dann allerdings nur 25% statt der bis zum 31.12.2007 geltenden 30%. Für den beabsichtigen Kauf von Anlagegütern mit einem Anschaffungswert von größer 1.000 Euro und einer Nutzungsdauer von länger als 4 Jahren ist also durchaus zu überlegen, diesen statt noch in 2008 erst zu Beginn des Jahres 2009 durchzuführen.

     
   

Ratschlag:

   

Die Anschaffungswertregel von netto 1.000 Euro entsteht dadurch, dass die Regelungen für den Sammelposten (150,01 Euro bis 1.000 Euro) und für GwG (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 Euro) den Regeln für die "normale" Abschreibung vorgehen. Bei guter steuerlicher Gewinnsituation in 2008 ist also nur die Anschaffung von GwG noch in 2008 sinnvoll. Für alle anderen beweglichen Anlagegüter, die zu mehr als 90% betrieblich genutzt werden, bietet sich für 2008 eher die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages gemäß § 7g Absatz 1 EStG an, wenn diese Gegenstände ganz sicher in 2009 oder 2010 angeschafft werden.