RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Arbeitslose Kinder können bis zum 21. Lebensjahr nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie regelmäßig arbeitslos gemeldet sind
     
   

Kinder können immer dann bei ihren Eltern steuerlich berücksichtigt werden (u. a. Kindergeld oder Kinderfreibetrag), wenn sie die in § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Voraussetzungen erfüllen (z. B. nicht älter als 18 Jahre oder älter als 18 Jahre und jünger als (27) 25 Jahre und in Berufsausbildung oder älter als 18 Jahre und jünger als 21 Jahre und arbeitslos). In diesem Sinne sollten Eltern immer darauf achten - soweit es die jeweiligen Umstände erlauben (z. B. Ausbildungsvertrag, Studium, Arbeitslosigkeit) - , dass diese Voraussetzungen sowohl formell wie auch inhaltlich erhalten bleiben (jedenfalls solange das Kind nicht sowieso zu alt ist).

   

   

Das Problem:

   

Welche Mitwirkungspflichten müssen arbeitslose Kinder erfüllen, um für Ihre Eltern steuerlich anerkannt zu werden?

     
   

Entscheidung des Gerichts:

   

Mit Urteil vom 19. Juni 2008 (III R 68/05) hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass eine einmalige Arbeitslos-Meldung nur für 3 Monate wirkt. Danach muss sie erneuert werden oder die Arbeitsvermittlung wird nach dieser Zeit eingestellt. Das Gleiche gilt dann für die Gewährung von Kindergeld (beachte: die für das Kindergeld zuständige Familienkasse ist quasi dem Arbeitsamt angegliedert!). Im Urteilsfall hatte sich ein 18-jähriger trotz Terminvereinbarung mit dem Arbeitsamt ohne Angabe von Gründen nicht rechtzeitig weiter arbeitslos gemeldet. Daraufhin stellte das Arbeitsamt die Arbeitssuche ebenso wie die Zahlung von Kindergeld ein.

     
   

Ratschlag:

   

Eltern mit steuerlichen Kindern sollten unbedingt darauf achten, dass diese ihre (minimalen) i.d.R. formellen Pflichten rechtzeitig erfüllen (Schulbescheinigungen, Studien-bescheinigungen, Ausbildungsbescheinigungen oder -verträge, Meldepflichten u. a.). So ist es auch unerlässlich, dass arbeitslose (=-suchende) Kinder sich mindestens alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden.