RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Die unsägliche Vorsteuerabzugsbeschränkung für auch privat genutzte betriebliche Kfz soll wieder kommen
     
   

Schon einmal in dem Zeitraum 1999 bis 2004 gab es in § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) die gesetzliche Regelung, dass Vorsteuerbeträge aus dem Kauf und dem Betreiben (Benzin, Reparaturen, Leasingraten etc.) eines betrieblichen Kfz nur zu 50% geltend gemacht werden konnten, wenn dieses Kfz vom Unternehmer auch (teilweise) privat genutzt wurde. Ab dem Jahr 2005 wurde diese Regelung allerdings außer Kraft gesetzt, weil die europarechtliche Genehmigung (nachträglich) nicht erteilt wurde.

   

   

Das Problem:

   

Ist die diskriminierende Vorsteuerabzugsbeschränkung für auch privat genutzte betriebliche Kfz endgültig "vom Tisch"?

     
   

(Geplante) gesetzliche Regelung ab 01.01.2009:

   

Mit dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 ist für § 15 Absatz 1b UStG genau wieder diese alte Regelung neu vorgesehen. Entsprechend der wiederum einzuholenden europarechtlichen Genehmigung soll sie (frühestens) ab 01.01.2009 für alle danach angeschafften oder erstmals gemieteten oder geleasten Fahrzeuge gelten. Wie damals sollen (derzeitiger Entwurf!) die von Arbeitnehmern (hierzu gehört auch der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) auch privat genutzten Dienstwagen nicht unter diese Regel fallen, weil diese Fahrzeuge als ausschließlich unternehmerisch genutzt gelten.

     
   

Ratschlag:

   

Grundsätzlich muss abgewartet werden, ob der Bundesrat diese neue (alte) Regelung so überhaupt und wenn ja unverändert verabschieden wird. Die Unternehmer (Selbständigen) aber, die sich sowieso mit dem Gedanken tragen, in absehbarer Zeit ein neues gemischt genutztes Fahrzeug zu erwerben, sollten (sicherheitshalber) in Erwägung ziehen - insbesondere bei einem neuen sehr teuren Kfz - dieses noch in 2008 anzuschaffen bzw. zu leasen.