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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Der steuerliche Abzug von Spenden ist neu geregelt und für Kleinbeträge bis 200 Euro weiter vereinfacht worden | ||
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Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke sind grundsätzlich sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer abzugsfähig, wenn die Betragsgrenzen (insbesondere: max. 5 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 2 Promille der Summe aus Lohnsumme und Umsatz; Einzelzuwendungen pro Jahr maximal 25.565 Euro) und die formellen Voraussetzungen (insbesondere gültige Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers) des § 10 b Einkommensteuergesetz (= EStG) beachtet werden. |
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Das Problem: |
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Inwieweit ist der steuerliche Spendenabzug durch eine neue gesetzliche Regelung verbessert und vereinfacht worden? |
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Neue gesetzliche Regelung (rückwirkend) ab 01.01.2007: |
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Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10.10.2007 (u. a. BStBl. 2007 I, S. 815) wurden rückwirkend zum 01.01.2007 Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht eingeführt. Dabei wurde die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Geldspenden und Sachzuwendungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern angehoben. Gleichzeitig wurde die Grenze für den erleichterten Spendennachweis für sog. Kleinspenden auf 200 Euro erhöht. Bei Zuwendungen bis zu diesem Betrag reicht der (Überweisungs-) Beleg des Kreditinstituts als Nachweis aus. |
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Ratschlag: |
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In diesem Sinne sollten "Kleinspenden" bis 200 Euro möglichst nicht bar sondern immer per Banküberweisung durchgeführt werden. Bei darüberhinaus gehenden Beträgen sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass eine ordnungsgemäße "Zuwendungsbestätigung" möglichst schon nach dem neuen Muster (Übergangsregelung bis 31.12.2008 = altes Muster auch möglich) auf den richtigen Spender (Privatperson oder Unternehmen) ausgestellt wird. |
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