RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Ein wesentlicher Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften führt ab 2008 in jedem Fall zum quotalen Untergang von (eventuell vorhandenen) Verlustvorträgen
     
   

Kapitalgesellschaften mit (steuerlichen) Verlustvorträgen erwecken immer wieder das Interesse von neuen Anteilseignern (Investoren). Nach der zur Zeit geltenden Mantelkaufregelung drohen solche Verlustvorträge allerdings verloren zu gehen, wenn mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen (Kapital) fortführt oder wieder aufnimmt (keine Wahrung der wirtschaftlichen Identität).

   

   

Das Problem:

   

Inwieweit wird die derzeit geltende Mantelkaufregelung durch die (große) Steuerreform per 01.1.2008 verändert?

     
   

Gesetzliche Regelung ab 01.01.2008:

   

Das endgültig am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt verkündete Unternehmensteuerreformgesetz sieht ab 01.01.2008 folgende Neuregelung vor: Werden innerhalb von 5 Jahren (mittelbar oder unmittelbar) mehr als 25% bis zu 50% der Anteils- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen, so geht ein bis zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs entstandener Verlustvortrag quotal unter. Werden innerhalb von 5 Jahren (mittelbar oder unmittelbar) mehr als 50% der Anteils- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen, geht ein bis zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs entstandener Verlustvortrag vollständig unter. .

     
   

Ratschlag:

   

Sofern unternehmerisch beabsichtigt und die bisherigen (eingangs erläuterten) Mantelkaufvoraussetzungen zur Wahrung der wirtschaftlichen Identität erfüllt werden können sollte der Kauf von Verlust-GmbH-Anteilen unbedingt noch in 2007 erfolgen. Nur so kann die Chance auf die steuerliche Nutzung der vollen Verlustvorträge (weiterhin) gewahrt werden.