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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Ein wesentlicher Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften führt ab 2008 in jedem Fall zum quotalen Untergang von (eventuell vorhandenen) Verlustvorträgen | ||
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Kapitalgesellschaften mit (steuerlichen) Verlustvorträgen erwecken immer wieder das Interesse von neuen Anteilseignern (Investoren). Nach der zur Zeit geltenden Mantelkaufregelung drohen solche Verlustvorträge allerdings verloren zu gehen, wenn mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen (Kapital) fortführt oder wieder aufnimmt (keine Wahrung der wirtschaftlichen Identität). |
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Das Problem: |
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Inwieweit wird die derzeit geltende Mantelkaufregelung durch die (große) Steuerreform per 01.1.2008 verändert? |
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Gesetzliche Regelung ab 01.01.2008: |
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Das endgültig am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt verkündete Unternehmensteuerreformgesetz sieht ab 01.01.2008 folgende Neuregelung vor: Werden innerhalb von 5 Jahren (mittelbar oder unmittelbar) mehr als 25% bis zu 50% der Anteils- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen, so geht ein bis zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs entstandener Verlustvortrag quotal unter. Werden innerhalb von 5 Jahren (mittelbar oder unmittelbar) mehr als 50% der Anteils- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen, geht ein bis zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs entstandener Verlustvortrag vollständig unter. . |
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Ratschlag: |
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Sofern unternehmerisch beabsichtigt und die bisherigen (eingangs erläuterten) Mantelkaufvoraussetzungen zur Wahrung der wirtschaftlichen Identität erfüllt werden können sollte der Kauf von Verlust-GmbH-Anteilen unbedingt noch in 2007 erfolgen. Nur so kann die Chance auf die steuerliche Nutzung der vollen Verlustvorträge (weiterhin) gewahrt werden. |
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