RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Eine Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen ist kaum zu vermeiden
     
   

Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW (Dienstwagen) auch zur privaten Nutzung überlassen, so kann der zu versteuernde geldwerte Vorteil entweder durch Führen eines Fahrtenbuchs oder durch die pauschale sogenannte 1%-Regelung ermittelt werden. Im Falle der 1%-Methode ist zusätzlich für die Entfernung Wohnung- Arbeitsstätte ein weiterer Nutzungswert von 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer je Monat anzusetzen.

   

   

Das Problem:

   

Kann der Arbeitnehmer auf die Nutzung des PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verzichten?

     
   

Entscheidung des Gerichts:

   

Zu diesem Thema hat das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 26.03.2007 (11 K 1844/05) entschieden, dass ein Arbeitnehmer die pauschale Versteuerung der Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte nicht dadurch vermeiden kann, indem er sogar auf ihn persönlich ausgestellte Jahresbahnkarten für diese Fahrstrecke vorlegt. Als entscheidend für die Versteuerung sah das Gericht die bloße Nutzungsmöglichkeit und nicht die tatsächliche Verwendung des PKW für diese Fahrstrecke an.

     
   

Ratschlag:

   

Das Urteil zeigt, dass im Falle der pauschalen 1%- Regelung eine zusätzliche Besteuerung der Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte kaum vermieden werden kann. Nur wenn die tatsächliche Nutzung nachweisbar - z.B. durch Nutzungsverbot und belegbarer Überwachung durch den Arbeitgeber - ausgeschlossen ist kann auf diese Versteuerung verzichtet werden. Es fragt sich dann allerdings, ob nicht das Führen eines Fahrtenbuchs oder eine gänzlich ausgeschlossene private Nutzung für den Arbeitnehmer nicht sogar (deutlich) günstiger ist.