RATGEBER
  RATGEBER STEUERN
     
    Die Nichtabzugsfähigkeit der privaten Steuerberatungskosten ist umstritten
     
   

Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ist ab 01.01.2006 § 10 Absatz 1 Ziffer 6 Einkommensteuergesetz (EStG) dahingehend geändert worden, dass alle privaten Steuerberatungskosten - also die, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten stehen - nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind. Insbesondere sind dies die Kosten für die Erstellung des Einkommensteuermantelbogens, die Darstellung der Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen sowie jegliche in diesem Zusammenhang erfolgende Beratung und Rechtsbehelfe bis hin zur erbschaftsteuerlichen Beratung und Erklärungserstellung.

   

   

Das Problem:

   

Sollte die Nichtabziehbarkeit der privaten Steuerberatungskosten ab 01.1.2006 ohne Einwände hingenommen werden?

     
   

Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen:

   

Vor den Finanzgerichten Niedersachsen (10 K 103/07) und Baden- Württemberg (5 K 186/07) sind zwei Klagen anhängig, die sich genau gegen die Streichung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben wenden.

     
   

Ratschlag:

   

Vor dem Hintergrund des gleichzeitig mit der Streichung in keinster Weise vereinfachten Steuerrechts sind die Erfolgsaussichten dieser Klagen nicht gerade als gering einzuschätzen. In diesem Sinne sollte bei ab 2006 bezahlten privaten Steuerberatungskosten Einspruch gegen den ablehnenden Einkommensteuerbescheid eingelegt und ein Ruhen des Verfahrens (§ 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) beantragt werden.