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RATGEBER
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| RATGEBER STEUERN | ||
| Besondere Sachzuwendungen an Mitarbeiter können ab 2007 zwar günstig pauschal versteuert werden sind aber sozialversicherungspflichtig | ||
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Durch den per 01.01.2007 neu eingefügten § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) können (betrieblich veranlasste) besondere Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsleute pauschal mit 30% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und 7% Kirchensteuer) der Bruttoaufwendungen (inkl. Mehrwertsteuer) vom Unternehmer(n) versteuert werden. Dabei dürfen die Bruttoaufwendungen je Empfänger und Jahr 10.000 Euro nicht übersteigen. Diese neue gesetzliche Regelung ist allerdings nur für besondere Sachzuwendungen an Arbeitnehmer interessant (hier fallen nur ca. 33,75% pauschale Steuern auf die Bruttoaufwendungen an, die selbst wieder steuerlich abzugsfähig sind), während bei den Zuwendungen an Geschäftspartner die Zusatzbesteuerung durch die Nichtabzugsfähigkeit aller Kosten inkl. der Zusatzpauschalbesteuerung für das Unternehmen erheblich höher ist (Steuersatz ca. 135%). |
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Das Problem: |
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Sind die besonderen Sachzuwendungen an Mitarbeiter aufgrund der Pauschalbesteuerung auch sozialversicherungsfrei? |
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Regelung der Spitzenverbände der Sozialversicherung |
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In ihrer Besprechung am 23. / 24.04.2007 haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung entschieden, dass besondere Sachzuwendungen an Arbeitnehmer im Sinne von § 37b EStG - trotz Pauschalversteuerung - als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln sind. |
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Ratschlag: |
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Durch diesen Beschluss der Spitzenverbände ist die eigentlich gewollte "Vereinfachungsregel" des § 37b EStG weitestgehend uninteressant geworden; für Zuwendungen an Geschäftsfreunde durch den (zu) hohen Steuersatz sowieso und für Mitarbeiter aufgrund des Pauschalsteuersatzes von ca. 33,75% und nun zusätzlich mindestens 42% Sozialversicherung im Prinzip auch. Nur bei Mitarbeitern, die mit ihren Gehältern über den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung (Krankenversicherung= 42.750,00 €, Rentenversicherung= 63.000,00 €) liegen, ist die pauschal versteuerte besondere Sachzuwendung weiter interessant. |
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